Ich bin Anfang November umgezogen und habe mich zeitnah darum gekümmert, wie es mit Internet/Telefon am neuen Standort aussieht.
Bis zu diesem Zeitpunkt war ich bei Alice-DSL und an sich auch zufrieden damit. Ich habe dort also den Umzug angemeldet und bekam als Antwort, dass an der neuen Adresse Alice kein Internet/Telefon bereitstellen kann. Also habe ich gekündigt mit der Begründung, dass ich nicht bezahle, wenn ich keine entsprechende Leistung dafür bekomme. Die Einzugsermächtigung habe ich widerrufen und prompt kommt ein Schreiben von Alice, dass mein Konto nun auf Überweisung umgestellt wurde, weil die Lastschrift nicht mehr funktioniert.
Auf mehrfache Schreiben mit Rückschein wird nicht wirklich eingegangen. Wie kann das sein, ich zahle doch auch im Restaurant nicht, wenn ich nichts bekommen habe?
Ist das rechtens?
Bestell-/Kundennummer: DE08518416
Meine Forderung an Telefónica:
Kündigung ohne weitere Kosten und Nerv
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Ja, das ist Rechtens!
Wenn Sie einen Vertrag über 12 oder 24 Monate haben, dann müssen Sie (laut deutscher Rechtsprechung) wohl oder übel bezahlen. Denn Alice hält für Sie an Ihrem alten Anschluss DSL bereit und wenn sie umziehen, dann verletzten Sie ja die Vertragsregeln.
Wenn sie keinen Vertrag haben, sondern monatlich kündigen können, dann kann Ihnen die Forderung ja egal sein, aber ich vermute mal, dass Sie Vertragsgebunden sind.
Das ist meiner Meinung nach rechtens. Ein Umzug berechtigt m. E. nicht zur Kündigung aus besonderem Grund. Sie werden erst zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen können
Das ist leider rechtens und bei anderen Unternehmen (zb Telekom) genauso üblich. Da hätten Sie sich vor Vertragsabschluss vergewissern müssen, wie die Bedingungen sind und ob man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat oder nicht. Soweit ich weiß will der Gesetzgeber aber dagegen vorgehen, denn viele Menschen haben ja gar keine andere Wahl, als umzuziehen, sei es aus beruflichen Gründen, aus finanziellen, wegen einer Krankheit, Scheidung, Pflegebedürftigkeit und sonstigem. Aber ob die Politik nun handelt, es bereits in Arbeit ist oder nur wieder leeres Geschwätz, keine Ahnung.
Hallöchen,
die Beschwerde des Bf ist angebracht, bzw. KANN angebracht
sein. Zu "Werbezeiten" mit diesem Topmodell WAR es zumindest
mal ÜBLICH, das man MONATLICH kündigen konnte. Der BF sollte
diesbezüglich mal nach seinen Vertragsbedingungen schauen.
Und je nachdem, wie es da ausschaut, ob Rechtsschutz (versicherung), etc. besteht, dann entsprechend handeln, bzw. weitere, konkrete
Infos auf seinen Fall bezogen, einholen.
www.123recht.de
wäre da zu nennen.
Gruss
Hier schwirrt leider recht viel Unwissenheit durch die Luft. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, die Gesetzeslage hat sich nämlich seit Mitte des Jahres geändert. Siehe hierzu:
http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/dsl-fakten/neues-gesetz-sonderkuendigung-bei-dsl-umzug-12052502.html
und in Gänze hier (man beachte Absatz 8) :
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Wenn man schon was zu einer Beschwerde sagen möchte, dann sollte es auch stimmen.
@ReclaBoxler-6218311, ReclaBoxler-7367923, ReclaBoxler-4121328
Wie kann es sein, dass sich ständig Leute zu Wort melden müssen, die von dem Thema so überhaupt gar keine Ahnung haben?
Selbst wenn es eine 24 monatige Vertragslaufzeit geben sollte, gebe es hier ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nicht sofort sondern von 3 Monaten und auch nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht angemessen zur Verfügung steht.