KUNSTFREIHEIT
"Kunstfreiheit, nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ist sie ein in Artikel 5 Absatz 3 gewährleistetes Grundrecht. Geschützt sind die künstlerische Betätigung, die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerkes. Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeit einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen, oder allgemein verbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben. "
Der untenstehende Text wird eingestellt im Auftrag von Sarah Liechtenstein, Traunstein.
"Ohne Befugnis durch die Gemeinde Grabenstätt und die Künstlerin selbst, wurden durch die Herren Hans Leonhardt und Dr. Marcelo Stamm Bilder der Malerin Sarah Liechtenstein mitten aus ihrer laufenden Ausstellung “Mandala Visionen” in der Zeit vom 19.03. bis 25. Mai 2011 entfernt und die Lücken mit fremden Exponaten bestückt. Das geschah in dem Ausstellungsraum der Schloßökonomie Grabenstätt, in der Zeit von Freitag, 15.04.2011 18:00 bis Sonntag, 17.04.2011 13:00. Nach mehreren Tagen wurden dann die eigentlichen Bilder der Ausstellung unsachgemäß - und nicht mehr im Sinne der ursprünglichen Ausstellung - durcheinander und völlig schief aufgehängt, so dass der ursprünglich positive und strukturell durchdachte Kontext und der Sinn der Ausstellung nicht mehr zu erkennen waren. Mit größter Selbstverständlichkeit entfernten Sie auch Ankündigungsplakate aus dem Foyer. Es fehlten daraufhin Hinweise und Flyer für die laufende und rechtmäßige Ausstellung der Künstlerin. Völlig rücksichtslos geht diese Gruppierung vor – unter Mißachtung der Kunstfreiheit. Zudem - aus einschlägigen Quellen zu erfahren – sollen immer wieder Unrechtmäßigkeiten mit Eintrittskarten – und Geldern vorgekommen sein, während dieser zweitägigen Veranstaltung von der Kulturgemeinschaft am Chiemsee Chiemgau - Symposion. "
Sarah Liechtenstein,
Traunstorfer Straße 23,
83278 Traunstein
Meine Forderung an Kulturgemeinschaft am Chiemsee Chiemgau - Symposion:
Schadenersatz in Höhe von € 1.000,--
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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