Ich hatte meinen Stromliefervertrag per Einschreiben/Rückschein am 11.12.2012 zum Laufzeitende (01.02.2013) gekündigt. Abgeschlossen wurde der Vertrag über das Verbraucherportal VERIVOX. Diese Kündigung wurde mir nun abgelehnt mit der Begründung, dass ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten hätte. Lt. AGB der Stromio GmbH beträgt die Kündigungsfrist jedoch sechs Wochen.
Ich habe mich schon telefonisch durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, da meine Rechtsschutzversicherung dies anbietet. Mir wurde gesagt, dass ich zunächst klären müsse, zwischen welchen Parteien ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. In meinem Fall zwischen der Stromio GmbH und mir. Also gelten auch die AGB der Stromio GmbH.
Ich werde nun mit diesem Hinweis ein weiteres mal kündigen, bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte.
Bestell-/Kundennummer: 11081208
Meine Forderung an Stromio:
Aufhebung des Vertrages zum 01.02.2013
Antwort auf die Beschwerde vom 18.12.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 3
Zu "Lt. AGB der Stromio GmbH beträgt die Kündigungsfrist jedoch 6 Wochen":
Manchmal machen Lieferanten hinsichtlich der Kündigungsfristen Ausnahmen von den AGB. War bei mir bei Vattenfall z. B. auch der Fall - statt 6 Wochen gemäß AGB, 3 Monate wegen günstigerer Konditionen, was im Online-Antrag sowie im Vertrag stand. Steht zu der Kündigungsfrist etwas in Ihrem Vertrag (z. B. "abweichend von § xy der AGB gilt eine Kündigungsfrist von z Monaten")?
Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man wirklich lachen.
Vor 2 Jahren gab es eine relativ große Welle um Verivox-Stromio-Verstrickungen. Damals wechselten viele Kunden über Verivox zu Stromio. Als es dann Probleme gab (Bestätigung von Stromio hatte nichts mit dem Angebot von Verivox zu tun; frei erfundene Zahlen in den Rechnungen; frei erfundene Abschläge.), wollte Verivox mit dem angeblichen Partner nichts mehr zu tun haben.
Und heute kann man immer noch über das angeblich unabhängige Portal Verivox zum mehr als zweifelhaften Anbieter Stromio wechseln, der nach wie vor als Partner bezeichnet wird.
Wenn Verivox halbwegs seriös wäre, würden sie vor Unternehmen wie Stromio warnen.
Stromio hat meinen Vertrag zum 31.01.2013 aufgehoben. Reklamation war erfolgreich.