Ich bin seit dem 01.01.2012 Kunde bei Sromio. Nachdem ich in der Presse von der höheren Abgabe gehört habe, habe ich eine Mail (Anfang November) an Stromio geschickt, wie viel ich jetzt bezahlen muss. Keine Antwort.
Ich habe daraufhin den Stromanbieter wechseln wollen, was Stromio allerdings ablehnte. Bei einem Telefonat habe ich erfahren, dass der Arbeitspreis in diesem Jahr schon geringfügig höher war, als in meinem Vertrag beschrieben (abgeschlossen im Oktober 2011). Im nächsten Jahr würde er deutlich teurer.
Auf meine Anfrage, warum ich keinen Bescheid bekommen habe, sagte man mir, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, Kunden zu informieren. Es ist ja auch keine Strompreiserhöhung, sondern nur Arbeitspreiserhöhung. Auch ein Sonderkündigungsrecht gibt es dabei nicht. Ich würde im Januar mit der neuen Rechnung Bescheid bekommen.
Ich bin wütend auf Stromio. Ich habe schon öfter den Anbieter gewechselt und bisher keine Probleme gehabt. Ich werde heute noch schriftlich bei Stromio kündigen, glaube aber nicht, dass ich Erfolg haben werde und die 14-tägige Frist wird immer kürzer.
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennung des Sonderkündigungsrechts bei Stromio
Antwort auf die Beschwerde vom 19.12.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer unter der E-Mail Adresse reklamation@stromio.de mit.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Stromio hat mir eine Mail geschickt, indem sie mich bitten den Eintrag als gelöst anzuerkennen. Sie schreiben, das die Abgabe 1:1 an den Kunden weitergegeben wurde und wirtschaftlich notwendig ist. Es wird wieder von einem Unterschied zwischen klassischer Preiserhöhung und hoheitlichen Belastungen (wie in diesem Fall) unterschieden. Sie lehnen weiterhin ein Sonderkündigungsrecht ab.
Ich gebe trotzdem nicht auf.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst