Und wieder Stromio und wieder Weigerung, Kündigung anzuerkennen

Stromio GmbH
Düsseldorf

Ich habe bei Stromio von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, per Einschreiben.

Die Strompreise werden zum 01. Jan. 2013 nicht nur mit den höheren Steuern und Abgaben, sondern auch mit einer Erhöhung der Grundgebühr erhöht. Mein in 2011 vereinbarten Tarif Superstrom 3 ist weggefallen. Ich wurde von Stromio nicht informiert, eine telefonische Nachfrage war notwendig, dies zu erfahren.

Jetzt will man die Kündigung nicht anerkennen, ich hätte kein Sonderkündigungsrecht, man würde nur die Abgaben weitergeben, und das wäre okay. Die Grundgebühr wird aber von jährlich 137,- auf über 160,- Euro erhöht, dies wurde mir am Telefon mitgeteilt vom "Service" Stromio. Man will die Kündigung erst zum 28.02.2014 akzeptieren, der neue Anbieter teilte mir das mit.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 000121587520

Meine Forderung an Stromio:

Ich erwarte eine sofortige Kündigungsbetätigung von Stromio,

Antwort auf die Beschwerde vom 19.12.2012
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

03.01.2013 | 12:19 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Heute kam eine Kündigungsbestätigung zum 28.02.2014! Hallo?

So nicht, ich werde ein Beschwerdeschreiben verfassen und die Schlichtungsstelle anrufen. Ich werde keine Erhöhung übernehmen,
die Abbuchungsermächtigung habe ich widerrufen. Der Zählerstand wird zum 31.12.2012 übermittelt.

Man will klammheimlich die Grundgebühr erhöhnen ohne dass die Kunden darüber informiert werden?

Üble Geschäftsmethoden sind das.

Mein Schreiben an Stromio:

Betr. Vertragskonto 121587520Andrea Wiegand,

Guten Tag!
Mit Verwunderung habe ich Ihre Kündigungsbestätigung zur Kenntnis genommen und werde diese keineswegs akzeptieren. Sie verstoßen gegen Vertragsgrundlagen. Dass Sie in Ihrem Vertrag versuchen Sonderkündigungsrechte zu beschneiden ist bekannt. Hier versuchen Sie sogar eine Preiserhöhung zu verschweigen.

Sie haben zum 01. Jan. 2013 die Grundgebühr erhöht ohne die Kunden zu informieren, lediglich die Weitergabe der Steuern findet sich in der mit per e-mail übersandten PDF Datei. Mein bestehender Tarif wurde gestrichen, warum haben Sie mich nicht schriftlich informiert, darauf habe ich ein Recht als Verbraucher, auf das ich bestehe!

Sie akzeptieren keine Kündigung per e-mail, wohl aber soll der Verbraucher Erhöhungen akzeptieren die ihm nicht angekündigt werden! Auch die geplante Erhöhung der Grundgebühr sollte stillschweigend erfolgen, auch diese lehne ich ab. Hiermit fordere ich sie letztmalig auf meine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2012 zu akzeptieren.

Ein Beschwerdeschreiben an die Schlichtungsstelle wird ebenfalls mit diesem Schreiben versandt.

Dieses Schreiben haben Sie bereits als E-Mail im Kontakt über ihre Homepage erhalten

Diese Antwort kam heute:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.12.2012.

Gern haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft.

Einem Sonderkündigungsrecht können wir Ihnen dennoch nicht einräumen da sich nur um eine Erhöhung des Arbeitspreises über die EEG-Umlag, StromNEV und der KWK-Umlage handelt.

Der Grundpreis bleibt davon unberühert und bleibt nach wie vor bei 163,03 Euro.

Wir wünschen Ihnen ein guten Rutsch ins Jahr 2013.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.

Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung.

Freundliche Grüße

Und das habe ich geantwortet:

Guten Tag,

meine Kündigung zum 31.12.2012 besteht weiterhin,

die Kündigung der Einzugsermächtigung bleibt bestehen.

Evtl. Abbuchungen werden ab sofort zu Ihren Lasten zurückgebucht.

Sie haben es schuldhaft versäumt mich über die Erhöhung

der Grundgebühr von 137,- Euro auf nun 163,03 Euro zu informieren.

Diese Erhöhung wird nicht akzeptiert und ich mache nach wie vor von

meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch,

1. weil sie gegen Vertragsbedingungen verstossen wenn sie dem Kunden eine Erhöhung der Grundgebühr nicht mitteilen,

2. weil es meinen Tarif Superstrom 3 nicht mehr gibt, sie mich darüber nicht informiert haben

3. weil sie die Umlage weitergeben, auch wenn Sie versuchen dies durch die Vertragsbedingungen zu umgehen ist und bleibt das ein Kündigungsgrund.

Der Zählerstand wird morgen übermittelt.

Mfg

Andrea Wiegand

Mein Tarif besteht weiter wie vereinbart bei Abschluss, diese Zusage erhilet ich heute.
Vielen Dank