Seit Monaten versuche ich mehr als 2.500,-- € von FlexStrom wieder zu bekommen.
Ich habe zwar vor einigen Monaten ein Schreiben bekommen, dass ich ein Guthaben hätte, bekomme aber diesen Gutschrift nicht überwiesen! Ich habe FlexStrom diesbezüglich mehrmals angeschrieben und auch versucht, es telefonisch zu klären. Aber auch wenn ich über den Kundenanwalt von FlexStrom mein Anliegen anbringe, bekomme ich immer wieder Vertröstungen (Probleme mit den Zahlungsträgern, Zahlungslauf etc.).
Ich habe jetzt angemerkt, dass ich bis zum 27.12.2012 das Geld auf meinem Konto haben möchte, ansonsten gehe ich zu meinem Anwalt und an weitere öffentliche Instanzen. Die Webseite ist somit der erste Schritt!
Meine Forderung an FlexStrom:
Ich möchte bis zum 27.12.2012 mein Guthaben von mehr als 2500 € auf meinem Konto haben
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
Wie sollen die das auch zahlen, wenn man aus den Gazetten entnehmen könnte, dass die kurz vor der Insolvenz stehen.
Ich würde es hierüber versuchen:
https://secure.e-consult-ag.de/e.consult.6489/webakte/beschwerde_extern.asp
Lesen Sie mal hier:
http://www.derwesten.de/wirtschaft/stadtwerke-drohen-flexstrom-wieder-aerger-mit-billigstrom-anbieter-id7407789.html
Das Geld haben Sie genauso wie ich gesehen, . Bei mir sind es zwar nur etwas mehr als 300 Euro.
SCHADE das den Herren und Damen Vorstand und Aufsichtsrat nichts passieren kann. Diese Leute sollte man XXXXXXXX. Insolvenz! Ja spätestens in 2 Kalenderwoche 2013 öffentlich bekannt.
Trotz mehrmaliger Aufforderung und Androhung eines Gerichtsverfahrens passiert einfach nichts seitens Flexstrom.
Klar passiert da nichts. Drohen tut doch nicht weh.
Nicht drohen - MACHEN! Mahnbescheid beantragen!
Nur wenn ReclaBoxler-4510667 Recht haben sollte, ist das Geld tatsaechlich weg.
An deiner Stelle würde ich sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das kannst du sogar online machen. Scheinbar bekommt man nur so sein Geld von Flexstrom. Außerdem veröffentliche deine Bechwerde auf dem Facebook Profil von FS, damit viele merken was das für ein Unternehmen ist. Da antworten dir dann auch mal realistische Menschen, nicht nur vorgefertige Antworten. Ich hatte das selbe Problem wie du: http://de.reclabox.com/beschwerde/56619-flexstrom-berlin-flexstrom-zahlt-guthaben-nicht-aus
Die Pressemeldungen über finanzielle Probleme bei Flexstrom verfolgend, kann ich Ihnen nur viel Glück beim Eintreiben Ihrer Forderung wünschen.
Falls Sie noch im Vertrag mit Flexstrom stehen, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, fristgemäß zu kündigen (Einschreiben mit Rückschein!).
Informieren Sie Ihre Freunde, Bekannte und Verwandte über Ihre Erfahrungen mit Flexstrom, und weisen Sie darauf hin, dass Löwenzahn Energie und OptimalGrün auch zur Flexstrom Unternehmensgruppe gehören.
Suchen Sie einen neuen Stromanbieter: Der Bund der Energieverbraucher e. V. empfiehlt "Hauspilot" ( www.hauspilot.de)
Hallo, ich habe Mitte November 12 meine Abschlussrechnung
erhalten und nach 6 Wochen des Wartens auf mein Guthaben habe ich angerufen und Mails geschrieben. nichts hat geholfen, also bin ich zum Firmensitz. (Berlin) gegangen und hab mir dort Luft gemacht, und daraufhin ging es ganz schnell und ich bekamm eine schriftliche. Überweisungsbestätigung, jetzt habe ich mein Geld.
Also wer in Berlin wohnt sollte sich dort Luft machen da gibt es euer geld.
Nachdem ich ein Mahnverfahren in die Wege geleitet habe, wurde der Betrag überwiesen. Ich möchte aber noch die Kosten des Mahnverfahrens erstattet bekommen, ca. 45 €
Also jetzt (im Januar) wurde mein Guthaben überwiesen. Ich mußte zwar ein Mahnverfahren in die Wege leiten und diese Gebühren bezahlen, aber das Guthaben ist zumindest da. Ich denke mal, Zinsen oder die Kosten für dieses Mahnverfahren werde ich wohl nicht erstattet bekommen. Ich habe zwar diesbezüglich nachgehakt, aber viel Hoffnung habe ich da nicht.
Was heisst Mahnverfahren in die Wgee geleitet?
Haben Sie einen Mahnbescheid beantragt? Wurde der zugestellt? Wenn ja, wann? Nach der Zahlung? Wurde dem Mahnbescheid widersprochen?
Mit der Einleitung des gerichtl. Mahnverfahrens (Beantragung Mahnbescheid) haben Sie einen Rechtsanspruch auf Ersattung aller Kosten nebst Zinsen.
Setzen Sie eine letzte Frist zur Überweisung der Ihnen entstandenen Kosten. Erfolgt keine Zahlung, beantragen Sie Zahlungsklage unter Bezugnahme auf das Mahnverfahren und reduzieren Sie die Forderung in der Klage auf die entstanden Gebühren sowie Zinsen.