Ungerechtfertigter Zusatzabschlag aufgrund falscher Verbrauchspro

Berlin

Am 07.12.12 wurde ein Zusatzabschlag von 258,- aufgrund eines geschätzten Jahresverbrauchs von 35784 Kwh gefordert. Ich habe per mail am 07.12,10.12. und 21.12.12 sowie telefonisch am 20.12.12 und auf dem Postweg am 21.12.12 die Abschlussrechnung des vorherigen Anbieters übermittelt. Daraus geht hervor, dass ich in 2011 17187 kWh und in 2012 noch weniger verbraucht habe. Eine Reaktion erfolgte nicht. Vielmehr erhielt ich heute eine 2. Mahnung.

Darauf habe ich erneut reagiert - aber keine Reaktion von Löwenzahn!

Diese Vorgehensweise ist nicht kundenfreundlich.

Bestell-/Kundennummer: D10200000104508

Meine Forderung an Löwenzahn Energie:

Keine Erhebung des Zusatzabschlages

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 170 Tagen und 23 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Das ist eine Kapitalbeschaffungsmaßnahme. Einfach widersprechen, wie ja schon geschehen, und bis zum Mahnbescheid nicht mehr reagieren. Dann diesem ebenfalls widersprechen. Klagen werden die nie!

Die Forderung wurde lediglich bis zum 11.01.13 ausgesetzt. Man teilte mir mit, dass sich Löwenzahn Energie GmbH mit dem örtlichen Anbieter in Verbindung setzen wolle, um den Jahresverbrauch zu überprüfen.

Der Anbieter hat auf den Zusatzabschlag verzichtet.