Ich habe meiner 12 jährigen Tochter ein Handy mit einer Karte von Simyo geschenkt. Ich habe hier einen sms Flaterate gewählt, mit der sie für 9,90 Euro in allle Netzte sms verschicken kann, so viel sie will. Gleichzeitig habe ich ihr 5 Euro Gesprächsguthaben für Notfälle aufs Handy geladen. Zur absoluten Sicherheit war ein Kostenstopp von 39,90 aktivert.
Nun soll ich 230 Euro für Premium sms bezahlen, weil meine Tochter bei einem Internetspiel gewiße Features genutzt hat. Sie sagt sie habe über 80 Euro Guthaben auf dem Konto gehabt. Es sei auch nicht ersichtlichgewesen wie viel diese Features gekostet hätten.
Simyo sagt dazu der Kostenstopp greife hier aus technischen Gründen nicht (Haha) und Premium SMS seihen natürlich generell von der SMS Flate ausgenommen. Das Guthaben von über 80 Euro überweise man als Kredit aufs Handy, damit man genügend Guthaben zum telefonieren habe. (Hääähhh?)
Also ich habe den gleichen Vertrag und mir hat man noch nie einen Kredit eingeräumt. Das stinkt doch bis zum Himmel.
Meine Forderung an Simyo:
230
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Und was sagen die AGB's von Simyo dazu?
So früher in meiner Jugend da haben sich die Eltern noch Zeit für ihre Kinder genommen und Spiele mit richtigen Würfeln und Spielsteinen am Küchen- oder Wohnzimmertisch gespielt, heute wollen Eltern ihre Ruhe haben und drücken ihren Gö-ren ein Handy oder einen Computer für's Internet in die Hand und wundern sich hinterher über die Kosten und dann über ihre Gö#ren die keinen Bezug mehr zur Wirklichkeit haben.
Manchmal bin ich ja Blind, ich finde keinen Tarif mit unbegrenzten SMS für 9,90 €. Ich habe nur einen Tarif mit 100 SMS für den Preis gefunden, nebenbei, wer erwartet, daß Simyo die Kosten für die „Premium SMS" übernimmt erwartet bestimmt auch, daß BWM, AUDI oder Porsche die Spritkosten übernimmt weil die Fahrzeuge auch „Premium" sind.
@ReclaBoxler-4425838: ist jeder von uns hin und wieder :-)
Diese 9,90€-Aktion gibt es, aber irgendwie nur bis Anfang Januar.
Herr Proplesch, kann es sein, daß Sie auch zu denen gehören, die sich die Tarifbedingungen nicht anständig durchlesen, insbesondere die wichtigen Fußnoten?
Auf der Simyo-Seite steht eigentlich alles. Einmal zusammengefaßt als PDF und auch auf der Seite selbst. Nämlich dort, wo für die Flat-SMS Werbung gemacht wird.
Fußnote 5 besagt, daß Service- und Sonderrufnummern ausgenommen sind! Und dazu gehören eben auch diese sog. Premium-SMS! Sollte wohl auch irgendwie klar sein, wenn nicht für Ihre Tochter, dann doch zumindest für Sie!
Im übrigen werden auch die Roaming-Gebühren ordentlich und deutlich aufgeführt. Nur für den Fall, dass. ... :-)
Ich werde nie begreifen, dass man für einem Prepaid Vertrag dem Anbieter seine Kontonummer gibt, damit er fleißig abbuchen kann, schon garnicht, wenn das Handy von einem Kind benutzt wird.
Karte aufladen, wenn Guthaben verdattelt = Ende. So einfach ist Prepaid.
Bin absolut der gleichen Meinung. Aldi Karte fertig.
AGB und sonstige Informationen einiger Provider zu lesen ist eine Sache. Das größere Problem ist, das diese AGB und sonstige Informationen mit Absicht so verschachtelt und unübersichtlich Verfasst sind, das selbst ein Rechtsanwalt diese nicht immer Eindeutig deuten kann. Wie soll das dann ein Laie können.
So ist hier der Kostenstopp anscheinend nicht das, was es wie im Werbetext versprochen wird, sein soll.
"Egal wie viel Sie verbrauchen, Sie zahlen im Monat nicht mehr als 39,- €. Internet und Datennutzung inklusive! "
Und selbst die Fußnote kann man so, oder so lesen.
"Ab Überschreitung von 39 Euro sind diese Nutzungen bis zum Ende des Berechnungsmonats kostenfrei, dann Datengeschwindigkeit GPRS (max. 56 kbit/s). Nicht gültig für Sonderrufnummern, Premiumdienste, Roaming und Tarifoptionsgebühren. "
Einmal, das man zwar weiter Telefonieren und SMS verschicken kann, aber keine Premiumdienste nutzen kann. Oder so wie Simoy das man trotz dem Kostenstopp weiter hohe kosten mit Premiumdiensten machen kann.
Schon alleine aus diesem Grunde würde ich pro Monat nur diese 39,00 Euro anerkennen und bezahlen. Und nicht mehr.
Ansonsten greift hier aber auch noch der Taschengeld Paragraph. Da deine Tochter noch Minderjährig ist, darf Sie auch nur im Rahmen Ihres Taschengeldes selbstständig Geschäfte tätigen. Alles andere Bedarf der Zustimmung der Eltern. Und die Liegen alleine fürs Telefon bei maximal 39 Euro. Für alles andere gibt es keine Zustimmung der Eltern.
Und für die Premium-SMS gibt es noch weitere Einschränkungen.
Bei einer 12 jährigen währen pro Monat 5,00 Euro, maximal aber 10,00 Euro im Rahmen des Taschengeldes sicher noch so eben zulässig. Bei mehr, müßte der Anbieter/Verkäufer aber erst die Zustimmung der Eltern einholen.
Das selbe gilt für SMS Abos. Abos, also Zahlungspflichten für Zukünftiges Taschengeld, darf ein minderjähriger grundsätzlich auch nur mit Zustimmung der Eltern abschließen.
Und in beiden Fällen ist der Anbieter/Verkäufer in der Pflicht zu Prüfen, ob sein gegenüber wirklich Volljährig ist. Und wenn nicht, ob der Minderjährige für dieses Geschäft die Zustimmung der Eltern hat. Und dabei darf er sich nicht auf die Aussage eines Minderjährigen verlassen. Selbst wenn das Kind lügen sollte und erklärt über 18 zu sein, wäre das Geschäft unwirksam. Denn das sich Kinder älter machen, um was zu bekommen, damit muß ein Gewerbetreibender immer rechnen.
Nur nebenbei, nur weil der Händler trotz Lüge der Kinder kein Geld mangels Vertrag bekommt, heißt dies nicht, das die Jugendlichen, insbesondere die Älteren, auch nach dem Strafrecht immer mit diesen Älter lügen davon kommen. Aber darum geht es hier aber nicht.
Mein Tipp, an Peter, Simoy Anbieten die 39 Euro vom Kostenstopp zu zahlen. Falls Simoy abgebucht hat, auffordern alles über 39 Euro pro Monat zurück zu zahlen. Notfalls nach Frist, Lastschrift bei der Bank widerrufen und die 39,00 Euro pro Nutzungsmonat überweisen.
Und auch nicht vergessen, alle eventuell von Ihrer Tochter abgeschlossene SMS-Abos, wegen Minderjährigkeit rückwirkend, zu widersprechen. Damit diese nicht weiterhin abgebucht werden.
Mir ist das gleiche passiert - 50 Euro!
Simyo verweigert die Erstattung.
Wer ist noch betroffen?
Wenn es keine Einzelfälle sind, ist das für mich ein Fall für den Staatsanwalt!
@Gerhard: also ich bin Laie und habe keine 5 Minuten gebraucht, um die Tarifbedingungen von Simyo zu finden und auch zu verstehen.
Wenn man sich natürlich nur auf die großen Buchstaben verläßt und vor allem anderen die Augen verschließt, muß man eben auch die Konsequenzen tragen für sein Handeln.
So etwas regt mich einfach auf: Erwachsene Menschen, die auch noch geschäftsmündig sind bzw. sein wollen, unterschreiben Verträge, haben aber keine Lust, sich mal 5 Minuten Zeit zu nehmen, um sich 2 Seiten konzentriert durchzulesen.
Wenn es dann um die Konsequenzen geht, mutieren diese Erwachsenen auf einmal wieder zu Kindern und laufen weg.
Und wie hier auch schon geschrieben worden ist: Wieso muß man bei einer Prepaid-Karte die Kontoverbindung angeben? Ich hatte 11 Jahre eine Prepaid-Karte und in dieser Zeit bin ich nicht ein einziges mal nach meiner Banknummer gefragt worden.
Herr Proplesch hat in diesem Fall den Vertrag unterschrieben und muß eben nun auch zahlen, auch wenn die Tochter die Kosten verursacht hat.
Bleibt zu hoffen, daß er sich in Zukunft den Text über seiner Unterschrift auch mal durchliest!
Das sehe ich etwas anders: Wenn mit trickreichen AGB´s gearbeitet wird, muss sicher überprüft werden, ob das strafrechtlich nicht als Betrug zu bewerten ist.
Dass damit ein riesen Geschäft gemacht wird ergibt sich schon aus der Tatsache, dass in D mehr Handyverträge als Einwohner existieren.
Ich sehe hier die Behörden in der Pflicht, den "schwarzen Schafen" der Mobilfunk - Branche endlich die Grenzen aufzuzeigen.
. Voraussetzung ist das die Behörden (Staatsanwaltschaft, Bundesneztagentur usw.) auch informiert werden und nicht nur im Internet dem Ärger "Luft gemacht wird".
Was sind schon trickreiche AGB? Die vielen frei herumlaufenden Naivlinge sind doch schon durch - wie man hier regelmäßig sehen kann- einfachste Texte überfordert.
Die Geschäftsfähigkeit sollte nur dann zugestanden werden, wenn der/die Bereffende entsprechende Fähigkeiten nachgewiesen hat.
@ReclaBoxler-9244212: Da haben Sie sicher Recht. Aber unter "trickreich" stelle ich mir z. B vor, daß die AGBs so versteckt sind, daß man sie überhaupt nicht findet.
Aber in diesem Fall geht es um die Tarifbedungungen, die klar und deutlich auf der Simyo-Seite zu finden sind. Wer sich die nicht durchliest, nun ja, blöd gelaufen, würde ich sagen.
Und selbst, wenn jemand einige Punkte nicht versteht, kann man doch auch immer fragen. Da bricht sich niemand einen Zacken aus der Krone.
@ReclaBoxler-6229024
In 11 Jahren tut sich viel. So gut wie bei allen Prepaid Tarifen kann man seine Kontonummer angeben. Selbst bei der oben erwähnten Aldi-Karte gibt es die Möglichkeit.
Und sobald man seine Prepaid Karte Online bestellt, kommt man leider kaum dran vorbei. Denn die SIM-Karte gibt es erst nach Bezahlung der Kauf-/Aktivierungsgebühr.
Auch darf man nicht vergessen, eine Einzugsermächtigung gestattet den Provider nicht dazu, unendlich oft Beträge für eine Prepaid-Karte ab zu buchen.
"Urteil LG Berlin vom 18.07.2011 (Az. 38 O 350/10)
Dies ergibt sich daraus, dass die Klägerin auch andere Wiederaufladebeträge anbot und als Merkmal des Prepaid-Tarifs eine erhöhte Kostenkontrolle herausstellte. Für die Klägerin war daher erkennbar, dass Kunden, die den Prepaid-Tarif wählten, für alle Gestaltungsmöglichkeiten des Prepaid-Tarifes grundsätzlich davon ausgingen, eine bessere Kostenkontrolle als beim Postpaid-Tarif zu haben. Ein Tarif, bei dem sich das Guthabenkonto aber unbegrenzt automatisch - um welchen Betrag auch immer - während der Verbindung wieder auflädt, bietet keine Vorteile bei der Kostenkontrolle gegenüber einem Postpaid-Konto, zumal die Klägerin auch nicht vertraglich verpflichtet ist, den Kunden sofort über die automatische Wiederaufladung durch SMS zu benachrichtigen. "
"Herr Proplesch hat in diesem Fall den Vertrag unterschrieben und muß eben nun auch zahlen, auch wenn die Tochter die Kosten verursacht hat.
Bleibt zu hoffen, daß er sich in Zukunft den Text über seiner Unterschrift auch mal durchliest! "
Unterschrieben hat er gar nichts. Vertrag wurde Online beantragt. Und zweitens hat er nur den Telefonvertrag inklusive normaler SMS genehmigt. Und keine unendliche Anzahl an Zusatzverträgen. Denn das sind nun mal diese Premium-SMS. Jede einzelne ist ein neuer separater Vertrag. Und jede einzelne muß er, da seine Tochter minderjährig ist, auch separat genehmigen. Und ohne diese Genehmigung sind diese Premium Verträge alle schwebend unwirksam und müssen nicht bezahlt werden.
@ReclaBoxler-6229024 und ReclaBoxler-6219614
Das ist klar. Und da steht nun mal, wie oben schon mal Zitiert, folgendes:
"Ab Überschreitung von 39 Euro sind diese Nutzungen bis zum Ende des Berechnungsmonats kostenfrei, dann Datengeschwindigkeit GPRS (max. 56 kbit/s). Nicht gültig für Sonderrufnummern, Premiumdienste, Roaming und Tarifoptionsgebühren. "
Und in Kombination mit der Werbung:
"Egal wie viel Sie verbrauchen, Sie zahlen im Monat nicht mehr als 39,- €. Internet und Datennutzung inklusive! "
heißt das für mich, das ich nach Überschreitung der 39€ zwar noch Telefonieren, SMS versenden und im Internet Surfen kann, aber keine Sonderrufnummern oder Premiumdienste mehr nutzen kann. Diese sind nun mal einfach von der weiter Nutzung ab 39€ ausgeschlossen.
@Gerhard: Herr Proplesch hat den Tarifbedingungen zugestimmt, Fußnote 5! Und die besagt eben, daß Sonder- und Servicerufnummern ausgenommen sind von der Flat.
Das steht klar und deutlich unter der großen Werbung, die Sie hier zitieren. Und soetwas gehört eben auch zum durchlesen!
Wie gesagt, er hat diesen Zugestimmt und muß dafür nun auch zahlen, so bescheiden wie das ist.
Tut mir leid Gerhard, aber was Sie hier machen, ist es, sich in Pippi Langstrumpf Manier die Welt zurecht zu legen, wie es Ihnen grad gefällt.
Und da kann man Sie dann nur an den Kommentar von ReclaBoxler-5023464 verweisen.
Hier gibt es keine Zusatzverträge, sondern der BF ist einen Vertrag mit Simyo eingegangen. Und diese gebuchte Flat beinhaltet nunmal keine Sonder- und Servicerufnummern. Wenn Ihnen und dem BF das nicht gefällt, zwingt Sie niemand, diesem zuzustimmen.
Wie man bei Simyo einen Vertrag eingeht, weiß ich nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, wie es bei mir war. Und da habe ich meinen Tarif online beantragt und mußte im Anschluß auch einen Vertrag unterschreiben und zuschicken. Und stellen Sie sich vor, ich habe meine Vertragskonditionen auch zuvor gelesen.
Und daß Sie es mit den Konditionen nicht so genau nehmen und sich die Dinge einfach zurechtlegen, haben Sie bereits in Ihrem Kommentar bzgl. Gutscheine bewiesen.
"Fußnote 5! Und die besagt eben, daß Sonder- und Servicerufnummern ausgenommen sind von der Flat. "
Nichts anderes habe ich behauptet. Wenn die 39€ im Monat aufgebraucht sind, dann kann man keine Sonder- und Servicenummern mehr anrufen. Sondern nur noch normale Telefonnummern. Und halt normale SMS.
"Hier gibt es keine Zusatzverträge, sondern der BF ist einen Vertrag mit Simyo eingegangen"
Wissen Sie eigentlich, was Premium-SMS sind. Anscheinend nein.
Premium-SMS sind Verträge mit Dritt-Firmen und nicht mit Simyo. Simoy macht hier nur das Inkasso und verdient darüber mit. Vertragspartner bei diesen Premium-SMS sind aber immer die Drittfirmen, die diese Premium-Dienste anbieten.
"AG Aachen: "Beweislast bei Premium SMS I"
(Urteil vom 07.05.2004 - Az: 81 C 629/03)
1. Der Netz-Anbieter ist nicht berechtigt, Entgelte aus dem Premium SMS-Vertrag zwischen Inhalte-Anbieter und Kunden einzufordern.
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Zweifel bestehen bereits an der Aktivlegitimation der Klägerin. Denn nach ihrem eigenen Vortrag ist bezüglich der Kosten der hier geltend gemachten Premium-SMS ein Vertrag zwischen der Beklagten und der Drittfirma zustande gekommen. Sie selbst ziehe lediglich die hierdurch entstandenen Gebühren ein. "
"Und daß Sie es mit den Konditionen nicht so genau nehmen und sich die Dinge einfach zurechtlegen, haben Sie bereits in Ihrem Kommentar bzgl. Gutscheine bewiesen. 2
Wie so? Wo habe ich da auf eine unberechtigte Einlösung eines Gutscheins bestanden. Im Gegenteil, ich habe einfach nur auf den Einkauf verzichtet. Das darf man doch. Selbst sich mal Irren ist nach BGB ja nicht verboten.
"§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. "
@Gerhard: Was ist so schwer daran zu verstehen, daß diese Sondernummern von der Flat ausgenommen sind? Die Flat umfaßt diese überhaupt nicht!
Aber genau das behaupten Sie bzw. interpretieren Ihre eigenen Vorstellungen in die Tarifbedingungen hinein. Aber das ist eben falsch!
Ich weiß, was Premium SMS sind.
Das sind Nummern, mit denen man kostenpflichtige Dienste bestellen kann, diese dann nutzt und so eben auch BEZAHLT! I. d.R sind das Nummern, die mit einer 7 oder auch einer 8 beginnen.
Zu Ihrer Info, es gibt auch Premium MMS, da wirds dann richtig teuer und auch dafür gibts keine Flat!
Und wie Sie ja selbst schreiben, ist Simyo nur der Geldeintreiber, der eben für diese Art der Dienste keine Flat anbietet!
@Gerhard: ganz ehrlich, für mich umfassen Service- und Sonderrufnummern eben auch diese Premium-SMS.
Ob das jetzt hier der obligatorische Knackpunkt ist, möchte ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin.
Aber vielleicht ist es wirklich besser, in Zukunft alles genau darzustellen, zu beschreiben mit Ausnahmen und allem drum und dran. Dann wird einem eben auch bald ne Bedienungsanleitung fürs Kaffee trinken in die Hand gedrückt in Amimanier.