31.12.2012 | 12:32 Uhr · 12839 Views · von Verena Franz

Jochen Schweizer (München)

Jochen Schweizer Gutschein einlösen - zu spät

Ich rege mich immer noch über diese Halsabschneiderei auf.

Ich wollte noch auf die Schnelle bei Jochen Schweizer den Gutschein für eine Quad-Tour einlösen, da ist das nicht mehr möglich. Der Gutschein hat seine Gültigkeit bis zum 31.12.12, aber da muss das Erlebnis eingelöst werden. Steht alles in den Geschäftsbedingungen, aber auf dem Gutschein steht davon gar nichts. Wenn man so einen Gutschein geschenkt bekommt, kommt man nicht als erstes auf die Idee, ach gucke ich mal in die AGB, wann kann ich den Gutschein denn einlösen, obwohl da das Gültigkeitsdatum drauf steht!
So steckt Jochen Schweizer sich mal eben 140 Euro in die Tasche.
Dort werde ich nie mehr etwas kaufen!
Auch an der Hotline gibt es kein Entgegenkommen oder ähnliches.
Man hat doch das Geld bezahlt und dann ist es mal eben futsch, einfach so, leider kann der Gutschein nicht verlängert werden, das Erlebnis musste bis heute eingelöst werden. Einfach eine Frechheit!
Auch der Chat auf der Homepage ist ein Witz, da bietet mir jemand Hilfe an, ich stelle meine Fragen und dann bekomme ich keine gescheite Antwort und der Chat wird einfach beendet. Auch das Gesprächsprotokoll kann gar nicht ausgedruckt werden, obwohl dies angeboten wird!
Ich bin ganz schön enttäuscht, dass so ein Unternehmen sich so verhält.

Meine Forderung

Einlösung des Gutscheins

Firmenantwort

17.01.2013 | 11:20 Uhr · Jochen Schweizer GmbH

Hallo Verena Franz,

wir verstehen, dass Sie wegen des Ablaufs des Gutscheins enttäuscht sind und bedauern, dass unser Kundenservice Sie nicht zufriedenstellen konnte.

Die Gültigkeit eines Gutscheins ist sowohl direkt auf unseren Gutscheinen, als auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( http://www.jochen-schweizer.de/agb/JS_AGB,default,pg.html) vermerkt.
Die Gültigkeit von Jochen Schweizer Gutscheinen endet gemäß § 195 BGB am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes. Nach dieser Frist ist keine Verlängerung des Gutscheins mehr möglich.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass für die Terminvereinbarung mit dem Erlebnisveranstalter ein wenig Vorlauf notwendig ist, da Quad Touren in den meisten Fällen in Gruppen stattfinden. Eine solch kurzfristige Anfrage ist für die Veranstalter schwierig zu realisieren.

Die zeitliche Befristung unserer Gutscheine lässt sich leider nicht umgehen: Einerseits verändern sich die Teilnahmegebühren für Erlebnisse und Veranstaltungen im Laufe der Zeit deutlich, weswegen wir die angegebenen Preise höchstens 36 Monate lang garantieren können. Andererseits laufen auch die Kooperationsverträge mit unseren Erlebnispartnern immer über einen festgelegten Zeitraum, daher können die Gutscheine grundsätzlich auch nicht länger gültig sein.

Gerne prüfen wir noch einmal ihr Anliegen. Bitte teilen Sie uns alle Details zu dem Kontakt mit unserem Kundenservice und ggf. dem kontaktierten Veranstalter mit, sowie Ihren Gutscheincode und Ihre vollständige Anschrift. Als Kontaktadresse nutzen Sie bitte service@jochen-schweizer.de.

Ihr Qualitätsteam von Jochen Schweizer