Callmobile zahlt Restguthaben von Prepaid-Karten nicht aus

Hamburg

Am 20.08.2012 erhielt ich von callmobile die Kündigungsbestätigungen für meine fünf Rufnummern mit dem Kündigungstermin 31.08.2012.

Mein erster Antrag auf Auszahlung des Restguthabens in Höhe von 26,85 €, zu der callmobile gesetzlich verpflichtet ist, datiert vom 27.08.2012 (per Fax). Der zweite Auszahlungsantrag per Fax folgte am 02.10.2012, gemäß dem Wunsch von callmobile nach der Rufnummernportierung, die Anfang September durchgeführt worden war.

Eine Nachfrage per Mail beim callmobile Support erfolgte am 23.10.2012, auf die ich dann am 31.10.2012 die Antwort erhielt, dass die Rückzahlung des Restguthabens bei der Buchhaltung erneut in Auftrag gegeben worden sei.

Auf weitere Nachfragen/Mahnungen meinerseits vom 24.10.2012 per Fax, 12.11.2012 per Mail und 28.11.2012 per Fax erhielt ich immer wieder nur den bekannten Hinweis, dass die Buchhaltung entsprechend beauftragt sei und die Kollegen schnellstmöglich den Betrag überweisen würden.

In meiner letzten Mail an den callmobile Support vom 20.12.2012 habe ich als Frist für die Rückzahlung den 31.12.2012 als Termin gesetzt. Auch dieser ist nun verstrichen, ohne dass das Restguthaben trotz erneuter Beteuerungen überwiesen wurde.

Ich kann mich nur der Meinung in der Beschwerde ID-56681 anschließen. Es hat wohl Methode, Guthabenauszahlungen möglichst lange hinauszuzögern. Sicher werden dadurch Einige abgeschreckt, ihre rechtmäßigen Forderungen durchzusetzen.

Bestell-/Kundennummer: Vorgang: 121023-001342 und Vorgang: 121128-001421

Meine Forderung an callmobile:

Umgehende Auszahlung des Guthabens

Antwort auf die Beschwerde vom 03.01.2013
callmobile GmbH

Abteilung: Kundenservice

07.01.2013 | 08:55 Uhr

Hallo ReclaBoxler-1134152,

mit Bedauern haben wir Ihre Eingabe hier bei ReclaBox zur Kenntnis genommen. Der Kundenservice wird sich nochmals direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte entschuldigen die Verzögerung.

Mit freundlichen Grüssen

L. Frehe

callmobile-Team

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Die öffentliche Beschwerde hat Wirkung gezeigt. Der ausstehende Betrag wurde überwiesen.