Vertraglich nicht vereinbarte Konditionen werden

Fürstenwalde/Spree

Werte Damen und Herren,

ich habe eine Bestätigung für "E.on edis BasisStrom Sonderpreis für Eigentümer" (ehemals Eigentümer) vom 28.11.2009.

Für den Verbrauch bis 240 kWh zahle ich netto 32,01 Ct/kWh, der Grundpreis entfällt, es sind keine monatlichen Abschäge vereinbart, es erfolgt eine Jahresabrechnung.

Die Abnehmerstelle ist eine unvermietete Einliegerwohnung ohne nennenswerten Verbrauch (0 kWh/1 kWh/3kWh)

Sachverhalt:

Kontonummernumstellung zum 01.04.2010 wg. Systemumstellung bei E.on edis. Vertrag sowie seine Konditionen bleiben gleich. Unaufgeforderte Zusendung eines neuen Vertragsangebotes v. 08. 11.2911 durch e.on edis. Der Vertrag wurde nicht angenommen also gelten nach wie vor die Konditionen wie vor Kontonummernumstellung.

Ankündigung einer Preiserhöhung zum 01.01.2013 vom 13.11.2012 erhalten am 22.11.2012. Nun stehen neben den wohl hinzunehmenden Erhöhungen auch Grundgebühren im Schreiben, die nicht vereinbart sind.

Vorsorglich bat ich vor der Jahresrechnung mit meinem Schreiben v. 23.11.2012 (am 26.11.2012 bei E.on eingegangen) um Klärung und habe die Einzugsermächtigung für den Fall, dass doch Grundgebühren berechnet werden, im Voraus entzogen.

Am 11.12.2012 wurde trotzdem abgebucht. Das Geld habe ich zurückgefordert.

Am 13.12.2012 schrieb ich erneut und bat nochmals um Klärung.

Gestern 02.01.2012 herhielt ich die Mitteilung daß die Abbuchung nicht erfolgreichreich war und mir der Fehlversuch mit 13,11 Euro berechnet wird. Sie bitten mich, mich bei Ihnen zumelden. Was soll ich Ihnen denn noch sagen? Es stehen 2 Antworten von Ihnen aus.

Unverständlicherweise wollen Sie für künftig fällige Beträge also die monatlichen Grundgebühren die Einzugsermächtigung weiter nutzen.

Es ist an Ihnen sich meinem Widerspruch anzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Weber

Gleichzeitig kündigen Sie an, für den nächsten Abschlag die Abbuchungsgenehmigung wieder zu nutzen.

Obwohl Sie meine Anfrage zur Klärung erhalten haben, ignorieren Sie

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1021219552

Meine Forderung an E.ON edis:

KLÄRUNG! Rücknahme Kosten f. fehlgeschl. Buchung, keine Grundgebühren, keine Mahngebühren

Antwort auf die Beschwerde vom 07.01.2013
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

14.01.2013 | 13:40 Uhr

Sehr geehrter Herr Weber,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben von uns, in dem wir Ihre Fragen beanworten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen darin die Hintergründe nachvollziehbar erläutert haben.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Werte Damen und Herren,
Ihre korregierte Rechnung habe ich erhalten und überweise unter Vorbehalt.
Ich entnehme der Rechnung keinen Zahlplan mit mtl. Vorauszahlungen, gehe also wie bisher von einer Jahresrechnung aus. Hierzu erteile ich Ihnen die Einzugsermächtigung für das bekannte Konto.

Die Einführung der Grundgebühr beanstande ich nach wie vor.
Sie argumentieren damit, daß ich mit dem Tarief für Eigentümereinzug von guten Preisen profitiert habe und Sie dies auf Grund der Gleichbehandlung Ihrer Kunden nicht länger tragen können.
Nein, ich kann diesen Hintergrund nicht nachvollziehen.

Eine Bevorteilung kann ich jedoch nicht erkennen.
1. Ich zahlte zwar keine Grundgebühren, jedoch war der Preis pro kWh auch deutlich höher als in anderen Tariefen.
2. Kunden ab einem Verbrauch von 7.0001 kWh bezahlen auch keine Grundgebühr
3.In einem gleich gelagertem Fall (RecalBox:53445) hat die E.on AG nicht an den Grundgebühren festgehalten.

Ich bitte Sie mir mitzuteilen auf welcher Grundlage Sie auf Einführung der Grundgebühren ab 01.06.2012 bestehen, zumal die Abnehmerstelle unverändert geringe kWh verbraucht.

Wäre zu irgendeinem Zeitpunkt für mich sichtbar gewesen, dass ich in den Grundversorgertarief zurückgestuft werde, hätte ich die Anlage auch still legen können, um die Kosten zu sparen.

mit freundlichem Gruß
Weber

Keine Aussage des Grundversorgers darüber, auf welcher Grundlage Grundgebühren entgegen der Vereinbarung nun eingeführt werden