Die Firma ExtraEnergie mit Ihrer Marke Hitstrom hat schon das 2. Mal meinen Stromtarifwechsel ohne Rechtsgrundlage verhindert.
Gemäß Vertrag endet die Laufzeit am 28.02.2013 und der neue Versorger sollte kündigen. Die Kündigung wurde aber von ExtraEnergie abgelehnt mit der Begründung, der Vertrag läuft bis 28.02.2014, was gemäß Vertragsunterlagen unwahr ist. Mindestvertragslaufzeit seit 01.03.2012 sind zwölf Monate!
Daraufhin habe ich selbst am 13.02.2012 per Fax mit Sendebericht gekündigt mit der Bitte um Bestätigung. Leider bekomme ich keine Bestätigung und auf eine Email wurde bisher nicht reagiert und telefonisch ist auch niemand zu erreichen.
Der 2. Versorger bekam ebenfalls die Absage mit der Begründung, der Vertrag läuft noch länger, was wiederum unwahr ist.
Bestell-/Kundennummer: 00860561
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Bestätigung der Kündigung und Freigabe der Netznutzung für den nächsten Versorger
Antwort auf die Beschwerde vom 03.01.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
kommentare und trackbacks 9
Wenn ich mir sicher bin, rechtzeitig und nachweisbar gekündigt zu haben, zahle ich keine Rechnung mehr oder buche unberechtigte Lastschriften zurück. Da vermutlich weiter geliefert wird, meldet sich das Unternehmen dann bestimmt.
Bei diesem "namhaften" und einschlägig bekannten Versorger sollte klar sein, dass eine Kündigung nur per Einschreiben/ Rückschein ankommt - alles andere ist reines Wunschdenken.
Die Kundennummer habe ich oben bereits angegeben! Und den Link können Sie sich doch oben kopieren! Eine Email an die angegebene Adresse ist schon verschickt! Zudem habe ich Ihr Kontaktformular auf der Homepage ausgefüllt und abgeschickt und die Kündigung 2x mit allen Daten gefaxt. Ich bitte daher um sofortige Bearbeitung!
Hallo Danny Stieper,
die Antworten von EE hier sind vorgefertigte Texte und völlig ohne Bedeutung.
Wie oben beschrieben sollten Sie nach Ablauf der 12 Monate keinen Cent mehr zahlen, dann löst sich das Problem bestimmt von allein.
Die Sorge, dass es mir genauso geht, hatte ich lange (weil ich von den Problemen vorher wußte). Deshalb kündigte ich seeeehr zeitig per Einschreiben. Da hatte ich noch keinen Neuanbieter, wollte diesem nicht die Kündigung überlassen.
Viel Erfolg!
Gruß Wolf
Unzufriedenstellend gelöst. ExtraEnergie hat sich erst nach X-Anrufen, Faxe und Emails gemeldet und verweigert den Wechsel, da sich die Mindestvertragslaufzeit automatisch um 1 Jahr verlängert hat, weil die eine Fax-Kündigung u. a. nicht angenommen wurde. Ich kann von diesem Versorger nur abraten!
Extraenergie suggeriert Kundenfreundlichkeit und Serviceorientiertheit indem es auf Beschwerden umgehend antwortet.
In Wirklichkeit ist es wohl ein Automat, der die zahllosen Beschwerden vollautomatisch und stereotyp beantwortet. Hinter der Fassade sieht es jedoch ungleich unfreundlicher aus. Sein Recht bekommt man bei dieser Firma nur vor Gericht.
Http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
Als juristische Laiin - aber am Recht interessierte Verbraucherin - vertrete ich die Auffassung, dass die AGB hinsichtlich der vom Verbraucher geforderten Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) bei einer Kündigung wohingegen von Seiten der Firma Textform (= Mail) ausreichen soll, einer rechtlich-juristischen Prüfung nicht standhält.
Oder anders formuliert: vom Verbraucher wird mehr gefordert - nämlich die strengere Schriftform (= Brief mit eigenhändiger Unterschrift) z. B. bei einer Kündigung, während das Unternehmen sich der einfachen Textform (= Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief) z. B. bei einer Preiserhöhung oder Vertragskündigung bedienen dürfen soll.
An die Textform werden von allen gesetzlich geregelten Formen die geringsten Anforderungen gestellt. Daher lässt sie sich durch strengere Formen wie die Schriftform oder die notarielle Beurkundung ersetzen.
Diese Unterscheidung - der Verbraucher hat gefälligst die strengere Schriftform (z. B. bei einer Kündigung) zu beachten, während das Unternehmen vertragsrelevante Mitteilungen mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, SMS-Nachricht, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll, ist meines Erachtens unverhältnismäßig und benachteiligt den Verbraucher.
Wenn es in den AGB zum Beispiel heißt,
Zitat: ". .. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss ununterbrochen während der Vertragsdauer sowie bis zum Erhalt der Schlussrechnung des Lieferanten, eine dem Kunden zugeordnete und gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, durch die jederzeit gewährleistet ist, dass, soweit der Kunde darauf Einfluss nehmen kann, dem Kunden auch bei Verwendung von Sicherheitsprogrammen – insbesondere Spamfiltern oder Firewalls – durch ihn oder seinen Serviceprovider eine vom Lieferanten abgegebene Erklärung zugehen kann. (....)
Der Kunde wird den Lieferanten unverzüglich bei einer Änderung, einem Wegfall oder einer dem Kunden bekannten
und von ihm zu vertretenden Übermittlungsstörung der von ihm benannten E-Mail-Adresse sowie seiner sonstigen Kontakt- und oder Adressdaten informieren. .. ",
dann frage ich mich, warum haben die "Macher" der AGB diese hinsichtlich der vom Verbraucher zu beachtenden Vorschriften derart formuliert / gestaltet, dass der Kunde seine Kündigung nicht mit einfacher Textform, also wahlweise per Mail, Fax, Computerfax oder Brief mitteilen dürfen soll - das Unternehmen hingegen sehr wohl?
Wird darauf gesetzt / gehofft, dass der Verbraucher wegen eines Formfehlers für ein weiteres Jahr an einen Vertrag gebunden werden kann?
Schlichtungsempfehlung der Schlichtungsstelle Energie:
www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/images_webseite/pdf/23.03.2012_Empfehlung_zur_Wirksamkeit_einer_Kuendigung_per_E-Mail.pdf
Lesen / beachten Sie Nummer (4) dieser Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/56631-stromio-duesseldorf-erhoehung-der-eeg-umlage-agb-klauseln-ungueltig
Http://www.vz-nrw.de/stromanbieter--aufgepasst-bei-billiganbietern