Stromio ignoriert Außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags

Stromio GmbH
Magdeburg

Nachdem Erhalt der Mitteilung zur Stompreiserhöhung seitens Stromio habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und Stromio am 12.12.2012 die außerordentliche Kündigung meines Stromvertrags per Einschreiben geschickt.

Am 22.12.2012 wurde die Kündigung von Stromio zum31.01.2014bestätigt.

Auf meinen Wiederspruch dazu, den ich per E-Mail am 29.12.2012 an den Stromio Kundenservice geschickt habe, erfolgte bisher keine Reaktion. Nur der Empfang der Mail wurde bestätigt.

Bestell-/Kundennummer: 121701406

Meine Forderung an Stromio:

Anerkennung der Sonderkündigung zum 31.01.2013

Antwort auf die Beschwerde vom 07.01.2013
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

15.01.2013 | 07:58 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Heute kam nun doch eine Antwort:
"Sehr geehrter Herr Nippe,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.12.2012.

Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft.

Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor.

Sämtliche Preisveränderungen zum 01.01.2013 resultieren aus staatlichen Erhöhungen.

Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig. Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben.

Im Einzelnen passt der Gesetzgeber folgende Bestandteile an:

EEG Umlage ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 2,00515 Cent/kWh brutto
Strom NEV Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,21182 Cent/kWh brutto
KWK Abgabe ab dem 01.01.2013 - Erhöhung um 0,14756 Cent/kWh brutto

Daraus resultiert eine Gesamterhöhung von 2,365 Cent/kWh brutto. Die Stromio GmbH gibt lediglich diese Abgaben 1 zu 1 an Sie weiter.

Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.

Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Preiserhöhung, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.

Selbstverständlich können Sie, die Höhen, dieser hoheitlichen Abgaben jederzeit bei der Bundesnetzagentur erfragen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung, Feiertage ausgenommen.

Im Internet finden Sie unter www.stromio.de rund um die Uhr viele Service-Informationen zu Ihrer Energieversorgung. "

Ist das wirklich Rechtens?

Das ist natürlich nicht rechtens - mir erging es ebenso (Mit identischem Schreiben!) Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Engergie in Berlin (ist im Internet mit Eingabe der nötigen Unterlagen schnell zu erledigen). Sobald die Schlichtungsstelle Engergie sich bei Stromio meldet, wird dort beigegeben und die Kündigung ist durch.
Die Verbraucherstelle NRW nennt das Vorgehen von Stromio und Co. offenen Rechtsbruch und geht dagegen vor. Vergl. Mitteilung in der WAZ vom 9.1.2013.
Ganz offensichtlich versucht Stromio, die abzukassierenden Kunden möglichst lange hinzuhalten. Der Anruf der Schlichtungsstelle ist für Verbraucher (nicht aber Stromio) kostenlos. Vorgehen mit Hilfe eines Anwaltes dürfte aufgrund des geringen Streiwertes (bei mir z. B. 312€ bis zum regulären Kündigunsende) nicht lohnend sein.
Also - durchhalten!
Viel Erfolg!

Hallo,
vielen Dank für die Info.
Werde das gleich mal erledigen.

Viele Grüße.

Ich habe mich an die Schlichtungsstelle Engergie gewandt, da Stromio weiterhin die Anerkennung meiner Sonderkündigung ablehnt.