Im November erfolgte der Wechsel zu Stromio. Nachdem ich die 2. Rechnung nicht bezahlt hatte, erhielt ich einen Mahnung (inkl. 5,- Mahngebühr), die ich fristgerecht beglichen haben. Zwei Wochen später kam ein Kündigungsschreiben. Die nahezu unmögliche ("bitte rufen Sie später nocheinmal an") telefonische Kontaktaufnahme ergab, dass trotz der fristgerechten Zahlung die Kündigung nicht zurückgenommen werden kann (die Zahlungsbestätigung hatte ich zwischenzeitlich per mail zugesandt).
Meine Forderung an stromio:
Kündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 08.01.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer mit Angabe der ID- Nummer unter der E-Mail Adresse reklamation@stromio.de mit.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 5
Sie machen Fehler und Schuld sind Andere?
Die AGB haben Sie bei Vertragsabschluss akzeptiert:
§ 22 Außerordentliche Kündigung
(1) Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 314 BGB).
(2) Der Lieferant ist entsprechend § 21 StromGVV zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere bei wiederholtem Vorliegen der Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung gemäß § 19 Absatz 1 StromGVV aufgrund einer Stromentnahme durch den Kunden unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung von Messeinrichtungen berechtigt. Der Lieferant ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe nach Maßgabe der hierzu in § 23 getroffenen Bestimmungen zu verlangen.
(3) Bei wiederholten Zuwiderhandlungen nach § 19 Absatz 2 StromGVV, oder wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 50 Euro in Verzug ist, ist der Lieferant weiterhin zur fristlosen Kündigung des Vertrages unter der Voraussetzung berechtigt, dass die fristlose Kündigung dem Kunden zwei Wochen vorher angedroht wurde.
Quelle: AGB Stromio
Mahnung erhalten - Forderung fristgerecht beglichen - 2 Wochen später das Kündigungsschreiben. Wo ist der Fehler?
Das ist leider der Preis den Sie zahlen müssen, wenn Sie zu einem "Billig- Anbieter" wechseln. Bei unserem örtlichen Anbieter ist es so, dass man nicht gekündigt wird, nur weil man mal eine Mahnung bekommt. Ihr Anbieter macht das so, weil er durch die Kündigung nicht mehr verpflichtet ist, den versprochenen Bonus zu zahlen (laut seinen Vertragsbedingungen zumindest). In der Regel wird man aber, wie schon mehrfach hier von anderen Kunden geschrieben wurde, von diesen Versorgern wieder mit offenen Armen empfangen und erneut als Kunde aufgenommen. Sie dürfen sich, wenn Sie den Bonus kassieren wollen, nicht ein einiges mal eine verspätete Zahlung leisten. Bei Ihnen scheint es ja anders zu laufen. Entweder Sie versuchen es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder aber die wollen Sie einfach nicht mehr.
@3598702
ja, man macht auch mal Fehler. Es kann jedem passieren, dass er mal eine Rechnung nicht begleichen kann und bspw auf einen Geldeingang (Gehalt) warten muss, und dadurch eine Mahnung vom Energieversorger riskiert. Sie unterstellen den Leuten scheinbar grundsätzlich Absicht. Geldprobleme kennen Sie sicher nicht, wer diese hat ist dann eben selber Schuld, und wer seinen Strom nicht mehr bezahlen kann, hat eben Pech gehabt. Wenn es sich hier wirklich nur um einen einfachen Verzug, eine einfache Mahnung handeltet, ist eine Kündigung völlig überzogen, denn eine Mahnung bekommt man schon wenn man sich nur 7 Tage in Verzug befindet (bei unserem Versorger ist das so). Was ganz anderes wäre wenn man darüber hinaus im Verzug ist, nur- beim Strom sollte man versuchen eine Lösung zu finden, im Interesse des Kunden. Bei unserem Versorger ist zb eine Ratenzahlung möglich, falls eine Nachzahlung nicht gezahlt werden kann, dafür fallen dann nochmals 25 Euro an. Der Versorger hat folglich keine Verluste, sondern verdient ganz gut daran, da immer mehr Menschen dieses Angebot nutzen (müssen), stand sogar in der regionalen Wochenzeitung. Um dieses Angebot anbieten zu können, hat der Versorger den Strom dieses Jahr nochmals erhöht mit der Begründung, es würden höhere Kosten durch immer mehr Nichtzahler entstehen, die die Abschläge einfach nicht mehr aufbringen können. Das heisst wir zahlen für diese Menschen auch noch mit, was an sich schon eine Frechheit ist. Anstatt eine Regelung zugunsten der Menschen zu finden, werden die Preise immer weiter erhöht.
Ich unterstelle ueberhaupt nichts.
Es ging schlichtweg darum, das der BF hier nicht die ganze Wahrheit erzaehlt hat.
Ich gebe Ihnen Recht, jeder kann mal in so eine Situation kommen. Und mit Vertragsabschluss akzeptiert man halt diese Klauseln mit, ob moralisch ok, ist eine andere Frage.
Interessant folgender passus:
[. ]dass die fristlose Kündigung dem Kunden zwei Wochen vorher angedroht wurde. [.]
wurde in der mahnung die kündigung angedroht? und zwar klar, nicht in der form "blabla wenn sie nicht nachkommen kann kündigung folgen blabla"
sondern
"bitte bezahlen sie bis. sonst müssen wir sie in 14 tagen kündigen"
(man verzeihe mir hier meine wortwahl mit "blabla", aber ich meine damit schlicht den üblichen sermon in vielen mahnschreiben)
wäre auch interessant, ob die 50€ als grenze, insbesondere bei strom, so rechtens ist. das is weniger als die durchschnittliche abschlagszahlung.
aber stromio gibts ja eh nicht mehr lange, von daher dürfte der BF froh sein, dass er direkt und ohne umwege durch lange kündigungsfristen und (mutwillig?) nicht angekommenen kündigungen zu seinen stadtwerken zurück kommen kann :)