Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 15.11.2012 eine Kündigung an Unitymedia versandt, da ich den Vertrag zum 31.12.2012 kündigen wollte. Leider muss ich dazu sagen, habe ich es nicht per Einschreiben gemacht. Nachdem ich wochenlang nichts gehört hatte, habe ich im Kundencenter angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass bei ihnen keine Kündigung angekommen sei.
Habe dann eine zweite Kündigung geschrieben, diese ist dann aber dank Feiertage am 03.01.2013 dort angekommen. Der Witz ist ich hatte im Oktober mit einem Unitymedia Mitarbeiter gesprochen, der sich angeblich vorsorglich einen Vermerk machen wollte. Das hat mich ersteinmal verwundert, dass man sowas machen kann. Fakt ist es ist logischerweise nichts vermerkt.
Mein Problem ist jetzt, dass ich deswegen noch ein Jahr länger an diesen Vertrag gebunden ist. Kann man sich da nicht irgendwie einigen?
Bestell-/Kundennummer: 2835122041
Meine Forderung an Unitymedia:
Kündigung zum früheren Zeitpunkt
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Der Witz ist ich hatte im Oktober mit einem Unitymedia Mitarbeiter gesprochen, der sich angeblich vorsorglich einen Vermerk machen wollte.
Sie glauben auch alles, was man Ihnen am Telefon sagt?
Zur Kündigung, selbst Schuld. Es sollte sich nun mal bis zu Jeden herumgesprochen haben, das man Kündigungen immer sicherheitshalber nachweisbar verschickt!
Wenn Sie die Kündigung noch im alten Jahr per Einschreiben verschickt haben und sie auf Grund der Feiertage erst am 03.01. ankam, so ist sie trotzdem gültig, denn es zählt der Poststempel und der kommt ja bekanntlich bei Abgabe in der Filiale drauf.
Nein, der Witz ist dass diese Firmen mit dieser Masche arbeiten und an eben Kunden, die so naiv und gutgläubig sind ihre Kündigungen ohne Nachweis zu verschicken, gutes Geld verdienen. Da hilft nur eins, wachen Sie auf, verabschieden sich von dem Glauben, das Menschen generell gutes im Schilde führen, und handeln Sie mit allem was Sie anpacken immer und grundsätzlich wie ein Geschäftsinhaber, ohne Nachweise geht gar nichts, Vetrauen ist gut, Kontrolle ist besser- und man kann den Menschen schlichtweg nicht vertrauen, das sollte man auch nicht. Bei Geld hört die Freundschaft immer auf, selbst wenn Sie zb den Versicherungsvertreter schon 30 Jahre kennen, immer absichern. Dann gerät erst niemand in die Versuchung, Sie betrügen zu wollen. Wenn Sie sich hingegen nicht absichern ist es so, als würden Sie 100 Euro auf einen einsamen Waldweg legen und abwarten was passiert. Kündigungen, die ohne Einschreiben zum Jahresende eingehen sollen, kommen im Übrigen nur ganz selten an, das habe ich schon bei verschiedenen Firmen getestet, indem ich so frühzeitig gekündigt habe, dass ich noch genug Zeit für eine 2. Kündigung hatte. Bei keiner der getesteten Firmen konnte man den Eingang meiner ersten Kündigung feststellen.
Wer kündigen will, hat oft ein Problem. Er muss nachweisen, dass er rechtzeitig gekündigt hat. Viele Verbraucher meinen, dass es für den Zugang der Kündigung auf den Poststempel ankommt. Dass also eine Kündigung die heute von der Post abgstempelt wird, dann auch für heute “wirksam” wird.
Zugang – Was ist das?
Für die Wahrung der Fristen, zum Beispiel des Mieters oder des Arbeitnehmers kommt es auf den juristischen Begriff “Zugang” an. Dann wenn der Gegenseite das Schriftstück zugeht, gilt für diesen Tag das Schreiben als “angekommen”. Zugang liegt dann vor, wenn es in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, so dass unter regelmäßigen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Zugang bei Anwesenden erfolgt mit Übergabe
Zugang bei Abwesenden erfolgt im Normfall mit dem Einwurf in den Briefkasten
der Zugang per Post
Wir ein Schreiben per Post übersandt, ist es unerheblich, wann und ob das Schreiben von der Post abgestempelt wurde. Allein entscheidend ist, wann dieses Schreiben in den Briefkasten des Empfängers geworfen wurde. Wenn dies zur üblichen Zeit erfolgt (also nicht abends um 10 Uhr), dann gilt das Schreiben für diesen Tag als zugegangen.
Der Absenden muss dies aber nachweisen, was er bei der normalen Übermittlung per Post nicht kann. Dabei gilt auch keine Vermutung (wie im Verwaltungsverfahren), dass das Schreiben innerhalb von 3 Tagen zugegangen ist. Wenn die Gegenseite den Zugang bestreitet, muss der Absender dies beweisen, was häufig schwer ist.
sichere Zustellung:
Die sicherste Zustellung ist die Zustellung per Einwurf Zeugen. Eine Zeuge bestätigt schriftlich, dass er ein bestimmtes Schreiben erhalten hat, wirft es ein und bestätigt dann nochmals per Protokoll, dass er es am … um … beim … in den Briefkasten geworfen hat.
Die Zustellung per Einschreiben/Rückschein beweißt allein noch nicht viel, da kein Beweis erbracht wird, dass gerade das bestimmte Schriftstück (z. B. die Kündigung) zugegangen ist. Man bräuchte hier auch einen Zeugen dafür, dass die Kündigung auch eingetütet und zur Post gebracht wurde.
Anwalt Berlin – Rechtsanwalt A. Martin
@ ReclaBoxler-9513722
Siehe Text: "Leider muss ich dazu sagen habe ich es nicht per Einschreiben gemacht. "