Am 10.12.2012 erhielt ich nach meiner erneuten Aufforderung endlich die Jahresrechnung von Flexstrom. Die Rechnung betrachtet den Zeitraum vom 01.08.2011 - 31.07.2012.
Trotz schneller Übermittlung meiner Kontodaten (die bereits vorlagen) und Fristsetzung bis zum 07.01.2013 habe ich bisher kein Geld erhalten.
Die Rückzahlungssumme beträgt 465,63 €. Ich prüfe derzeit das Einschalten meines Rechtsbeistandes.
Meine Forderung an FlexStrom:
Sofortige Rückzahlung von 465,63 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
http://www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
http://www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
http://www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
http://www.konsumer.info/?p=25911
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
http://www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
http://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html
Die Firma FlexStrom AG versucht es weiterhin mit der Hinhaltetaktik:
"Sehr geehrter Herr Luchterhand,
vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 22.12.2012 und 08.01.2013.
Ihr Guthaben werden Sie zeitnah erhalten. Diesbezüglich bitten wir Sie um Geduld. "
Ich denke, dass ich seit August 2012 lange genug gewartet habe. Sollte bis zum 18.01.2013 kein Geld auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich das gerichtliche Mahnverfahren beantragen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
1) § 286 Absatz 3 BGB, Zitat: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. .. "
2) Haben Sie schon einmal den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erwogen?
Http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Artikel vom 22.02.13 "Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab"
Http://www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A