am 22.12.12 21:37 h wollte mein 14 jähriger Sohn mit dem Bus 980 von Pulheim Bahnhof mit seinem Schülerticket nach Sinthern fahren. Der Busfahrer eröffnete ihm das sein Schülerticket ungültig (eventuell wegen offener Zahlungsbeiträgen) und deshalb nicht lesbar sein. Mein Sohn wies darauf hin, dass die Beiträge monatlich von meinem Konto abgebucht würden und Er auch Problemlos mit seinem Ticket noch am Mittag gefahren sei. Daraufhin wollter der Busfahrer meinen Sohn aus dem Bus werfen mit einer neuen Vorhaltung, das Ticket sei gestohlen und nicht seins. Wenn Er den Bus nicht verlasse würde der Busfahrer die Polizei einschalten worauf mein Sohn bestanden hat. Die Polizei stellte fest, dass dieses Ticket zu meinem Sohn gehört aber der Fahrer weigerte sich jetzt meinen Sohn mitzunehmen, weil das Ticket nicht lesbar sei. Inzwischen bekam ich ein Ersatzticket (anstandslos) von der Rvk zugesandt mit der Bemerkung: Chip sei nicht lesbar gewesen. Es kann nicht sein, dass ein Busfahrer meinem Sohn unterstellt Er würde mit einem gestohlenem Ticket die Dienste der Rvk in Anspruch nehmen. Der gleiche Busfahrer hat vor knapp einem Jahr meinen anderen damals dreizehnjährigen Sohn zu Fuß nach Hause gehen lassen (6 km), weil sein Ticket damals auch nicht auslesbar gewesen sei.
Meine Forderung an Rvk:
Endschuldigung seitens der Verantwortlichen
Antwort auf die Beschwerde vom 11.01.2013
Grundsätzlich führen wir solche Dialoge nicht in öffentlichen Foren. Jeder Kunde, der sich mit einer Beschwerde direkt an beschwerde[at]revg.de wendet, erhält nach Prüfung des Sachverhalts eine ausführliche Antwort. Hierzu ist es selbstverständlich nötig, auch die Meinung unseres Personals einzuholen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter gehen wir daher in Foren nicht auf Anschuldigungen ein.
kommentare und trackbacks 11
Solche Vorfälle sind sicherlich nicht schön, aber vielleicht sollten Sie Ihren Kindern einfach mal einen sorgsameren Umgang mit solchen Karten beibringen, wenn denen soetwas nun schon wiederholt passiert.
Ein 13 jähriger sollte schon in der Lage sein 6 km zu Fuß zu gehen, wenn nicht ist Sport angesagt.
Gehen wir einmal davon aus, dass der Fahrer nicht mehr dort beschäftigt ist.
@ ReclaBoxler 5210970
Sie sollten selber mal lesen und verstehen lernen und nicht gleich auf die Trauerdüse drücken, im letzten Satz schreibt der BF na was,
Der gleiche Busfahrer hat vor knapp einem Jahr meinen anderen damals dreizehnjährigen Sohn zu Fuß nach Hause gehen lassen (6 km), weil sein Ticket damals auch nicht auslesbar gewesen sei.
Sie werden es nicht glauben aber über unsere Dörfer fuhr der Bauernbus nur 4 mal am Tag und meine Großeltern wohnten im Nachbarort der 7 km entfernt war, was glauben Sie wie oft wir als Kinder diesen Weg zu Fuß gegangen sind?
Langsam kann man das Gejammere nicht mehr hören, aber irgendwoher müßen ja die Weicheier herkommen die Bahn und Busse verstopfen.
Achten Sie lieber auf das Schuhwerk und richtiges gehen Ihrer Kinder.
@ 5210970
Was sind Sicherheitsrelevante Dinge? Jetzt kommt auch noch Verfolgungswahn auf den Tisch, mein Gott, in was für einer Welt leben Sie, erziehen Sie Ihre Kinder richtig damit die auf das Leben vorbereitet werden. Was passieren soll passiert und meistens erwischt es die Wattekinder.
Und Sie haben Kinder, da muß man sich um die nächsten Opfer keine Gedanken machen, Sie sollten nur um Ihren Ponyhof einen hohen Zaun ziehen damit das Leben draußen bleibt.
@ Franz
Dann muß man nur noch dafür sorgen, daß der bezahlte Fahrschein zu gebrauchen ist,
@ 4813538
Ich hatte in über 40 Jahren keine einzige Karte, egal ob mit Chip oder Magnetstreifen die nicht bis zum Ablaufende funktioniert hat, einen Grund muß es dafür ja geben.
@ 4549771
Ich schreibe wie ich spreche und eines Tages werde ich sprechen wie ich denke, aber Sprache lebt, Sie sollten auch mal Leben, reißen Sie endlich den Zaun von Ihrem Ponyhof ein.
Und mal so an unsere Ponyhofbetreiber, die meisten Verbrechen an Kinder werden von Eltern an den eigenen Kindern begangen, dann folgen die engeren Verwandten, so viel zu Gefahren für Kinder.
Soweit ich weiß gilt für Kinder im Öffentlichen Nahverkehr so oder so eine Beförderungspflicht. Das heißt Kinder dürfen selbst ohne Ticket nicht rausgeworfen werden.
Aber auch so lässt sich ein Vorfall wie dieser besser regeln.
Wenn es hier (VRR Gebiet) Probleme mit den Chips auf den Tickets gibt wird man trotzdem mitgenommen und bekommt den Hinweis das Ticket im Kundencenter prüfen zu lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank der Nachfrage, bisher hat sich niemand gemeldet.
Mit freundlichen Grüßen