11.01.2013 | 19:38 Uhr · 1510 Views · von Rolf Mandt
Rvk (Bergheim)
Unverschämter Busfahrer
am 22.12.12 21:37 h wollte mein 14 jähriger Sohn mit dem Bus 980 von Pulheim Bahnhof mit seinem Schülerticket nach Sinthern fahren. Der Busfahrer eröffnete ihm das sein Schülerticket ungültig (eventuell wegen offener Zahlungsbeiträgen) und deshalb nicht lesbar sein. Mein Sohn wies darauf hin, dass die Beiträge monatlich von meinem Konto abgebucht würden und Er auch Problemlos mit seinem Ticket noch am Mittag gefahren sei. Daraufhin wollter der Busfahrer meinen Sohn aus dem Bus werfen mit einer neuen Vorhaltung, das Ticket sei gestohlen und nicht seins. Wenn Er den Bus nicht verlasse würde der Busfahrer die Polizei einschalten worauf mein Sohn bestanden hat. Die Polizei stellte fest, dass dieses Ticket zu meinem Sohn gehört aber der Fahrer weigerte sich jetzt meinen Sohn mitzunehmen, weil das Ticket nicht lesbar sei. Inzwischen bekam ich ein Ersatzticket (anstandslos) von der Rvk zugesandt mit der Bemerkung: Chip sei nicht lesbar gewesen. Es kann nicht sein, dass ein Busfahrer meinem Sohn unterstellt Er würde mit einem gestohlenem Ticket die Dienste der Rvk in Anspruch nehmen. Der gleiche Busfahrer hat vor knapp einem Jahr meinen anderen damals dreizehnjährigen Sohn zu Fuß nach Hause gehen lassen (6 km), weil sein Ticket damals auch nicht auslesbar gewesen sei.
Meine Forderung
Endschuldigung seitens der Verantwortlichen
Firmenantwort
29.01.2013 | 13:27 Uhr · Regionalverkehr Köln GmbH
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