Falsche Jahresrechnung

Regensburg

Am 18.12.2012 habe ich meine Jahresabrechnung erhalten und war im ersten Moment geschockt. Ich stellte raus, dass in diesem Fall ganz vieles falsch gemacht wurde oder gar nicht gemacht wurde, was natürlich negative Auswirkungen auf uns hat.

Die Jahresrechnung wurde für den Zeitraum vom 31.01.2012 bis 08.03.2012 gemacht. Da fragt man sich erst mal natürlich, warum nur für diesen Zeitraum? Immerhin wohnen wir hier schon länger als ein Jahr, warum also keine Jahresrechnung und nur für die 38 Tage? Die Dame am Telefon hat gemeint, dass nach dem Stromabzählen im März kein Abschlagsplan erstellt wurde und wir ab dem März gar nichts mehr bezahlt haben. Schon blöd, wenn man gedacht hat, dass da alles automatisch abgebucht wird. Nun müssen wir natürlich im nächsten Jahr nicht nur die eigentliche Rechnung zahlen, sondern auch die vom letzten Jahr. Nun gut, das ist nicht das schlimmste.

Für diesen kleinen Zeitraum wurde die Abschlagszahlung auf 145,32€ berechnet und mit der Preiserhöhung wird sie ab Neujahr 237€ monatlich sein. Da kann, denke ich, jeder sehen, dass für einen 2-Personen + 1 Baby - Haushalt das viel zu hoher Verbrauch ist. Auf den Fehler habe ich in der E-Mail am 25.12.2012 hingewiesen, jedoch keine Antwort bekommen.

Eingezogen sind wir in die neue Wohnung 06.12.2011, so stehts im Mietvertrag und da war der alte Zählerstand 25041 und nicht erst am 31.01.2012. Sie berechnen mir 594 kW/h innerhalb von 38 Tagen, in Wirklichkeit sind es aber 93 Tage. Ich habe auch eine Kopie des Mietvertrags geschickt. Die Dame am Telefon hat gemeint, dass man das nicht mehr ändern kann, da mein Mann das ihnen per Telefon so mitgeteilt hat. Nun eig. wurde nur ein Online-Formular ausgefüllt und nicht telefoniert. Wie dem auch sei, in dem Fall möchte ich Sie bitten, eine Ausnahme zu machen, denn die Abschlagszahlungen sind viel zu hoch und wir können uns das sonst nicht leisten.

Es ist mir klar, dass wir ab März nichts bezahlt haben, das Geld werden Sie ja dennoch erhalten in Form von Ratenzahlungen, aber zumindest für diesen kleinen Zeitraum möchte ich eine Richtigstellung erhalten, denn Sie haben ja trotzdem versucht, die 326€ abzubuchen (Dezember minus 56€ (was wir angeblich schon bezahlt haben, plus Januar). Das verstehe ich dann auch nicht, wenn wir nichts bezahlt haben, warum werden da für Dezember die 56€ vermerkt?

Die Dame am Telefon hat gemeint, dass wir eine neue Jahresrechnung ab März erhalten für den Zeitraum 8. März 2012 bis März 2013 und hat unsere Abschlagszahlung auf 80€ reduziert ab Februar, da wir ja eh viel nachzuzahlen haben. Was sie leider trotzdem nicht verstanden hat, dass die Abschlagszahlung dennoch viel zu hoch ist und ich verstehe nicht wie man das nicht ändern kann, wir haben kein Geld zu verschenken.

Meine Forderung an E.On Bayern:

Neue Jahresrechnung für den Zeitraum vom 06.12.2011 bis 08.03.2012

Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2013
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

29.01.2013 | 16:48 Uhr

Guten Tag, Frau Otreba,

wir verstehen, dass Sie irritiert sind. Wir bitten Sie in aller Form um Entschuldigung, dass wir Ihre Rechnung, die für März 2012 vorgesehen war, erst im Dezember 2012 erstellt haben.

Wegen der zeitlichen Verzögerung konnten Sie in diesem Zeitraum keine Abschlagsbeträge zahlen. Bis zur nächsten Jahresrechnung im März 2013 sind deshalb nur noch ein paar wenige Zahlungstermine übrig. Das hat zur Folge, dass sich die einzelnen Abschlagsbeträge erhöht haben, weil der Gesamtbetrag auf weniger Zahlungstermine aufgeteilt ist. Ihre jährlichen Gesamtkosten ändern sich dadurch nicht.

Uns ist bewusst, dass Sie diese Situation finanziell belastet. Wenn sich durch unseren Fehler für Sie im März 2013 ein hoher Zahlungsbetrag ergeben wird, kommen wir Ihnen entgegen. Für diesen Fall bieten wir Ihnen an, Ihren Rechnungsbetrag dann in Raten zu zahlen. Bitte rufen Sie uns dafür einfach nach Erhalt Ihrer Rechnung an und wir klären es ganz unkompliziert am Telefon.

Durch die verspätete Anmeldung zum 31. Januar 2012 - statt zu Ihrem tatsächlichen Einzugsdatum am 6. Dezember 2011 – entsteht Ihnen kein Nachteil. Im Gegenteil für diesen Zeitraum haben wir Ihnen keinen Grundpreis berechnet. Wir hoffen, dass das in Ihrem Sinne ist.

Es tut uns leid, wenn wir Ihnen diesmal Unannehmlichkeiten bereiten. Wir versprechen Ihnen aber, dass wir gemeinsam eine Lösung finden können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Das Problem dürfte sein, das Sie zwar am 6.12.2011 eingezogen sind. Der Vermieter aber aus welchen Gründen auch immer, Sie erst am 31.01.2012 umgemeldet hat. Mit dem Zählerstand vom Einzug. Oder hat das Ihr Mann, eventuell erst ende Januar gemacht. Und dabei in der Eingabemaske für den Zählerstand bei Vertragsbeginn vergessen das eventuell automatisch gesetzte Datum zu ändern.

Und das bereits am 8.3.2012 die Jahresrechnung kommt daher, das in Ihrer Region die Zähler nur einmal im Jahr Anfang März abgelesen werden. Somit geht ein Rechnungsjahr immer von März-März, also vom März 2011 bis März 2012. Und dann von März 2012 bis März 2013.

Für die Berechnung vom Abschlag ist es zwar Nachteilig, aber auf der anderen Seite haben Sie aber dafür auch 2 Monate Grundgebühren für Dezember und Januar gespart.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst