Kündigung Vertrag wird nicht annerkannt

Ratingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem mit Vodafone und komme bei den sogenannten Kundenbetreueren nicht weiter. Ich habe meinen Vertrag am 29.10.2012 in schriftlicher Form, nämlich, per Mail gekündigt. Dies steht auch so in den AGB. Im Internet auf der Vodafone-Homepage steht in der "Hilfe": "Wie kündige ich meinen Vetrag" folgendes: Sie können Ihren Mobilfunk- oder DSL & Festnetz-Vertrag schriftlich per Post, Fax oder E-Mail kündigen. weiter unten:

Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Satz: Ich kündige meinen Vertrag mit der Rufnummer/den Rufnummern.
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Kunden- und Rechnungs-Kontonummer und Ihren Tarif
  • Bei Post- oder Fax-Versand Ihre Unterschrift und das Kündigungs-Datum. Falls Sie nicht unser Vertragspartner sind, brauchen wir statt Ihrer Unterschrift die Unterschrift des Vertragspartners.

Das heißt also, dass man bei E-Mail-Kündigung keine Unterschrift braucht. Ich hatte die Kündigung aus meine Acount heraus geschrieben, es waren also alle Daten vorhanden und diese wurden auch mitgeschickt. Ich erhielt daraufhin ein neues Angebot, in der der Satz "Umso mehr bedauern wir Ihre Entscheidung den Vertrag zu kündigen. " vorhanden war. Kündigung ist also eingegangen. Es wurde auch keine nachträgliche Unterschrift von mit verlangt. Nun habe ich schon mehrmals Kontakt, per Mail und per Telefon, mit Vodafon aufgenommen. Per Mail bekomme ich keine Antwort, per Telefon meiner Meinung nach nur Antworten die nicht stimmen. Ich fordere nun schon seit dem 29.102012 eine Kündigungsbestätigung und erhalte keine. Heute kommt nun Vodafone, dass meine Kündigung nicht gelten würde, weil die Unterschrift fehle. Ich wurde seit dem 29.10.2012 noch nie darauf hingewsen, dass meine Unterschift fehlen würde. Meiner Meinung nach ist diese auch nicht nötig, wie ich oben schon schrieb. Ich hoffe ich bekomme auf diesem Weg, die von mir seit 29.10.2012 geforderte Kündigungsbestätigung zum 03.03.2013. Mit freundlichen Grüßen

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 001919540908

Meine Forderung an Vodafone D2:

Eine Kündigungsbestätigung zum 03.03.2013

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Beim Anbieter Vodafone sollte man die gesamte Korrespondenz (unbedingt bei Kündigungen!) ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein abwickeln. Damit ist Rechtssicherheit gegeben.
Einer Diskussion der anschließend nervenden Telefonverkäufer sollte man unbedingt aus dem Wege gehen, auflegen, fertig!

Hallo. kleiner Tipp schauen Sie einfach mal in Ihren Vertrag, da gibst es einen Paragraphen, der besagt, dass, wenn Sie mehr wie 15000 Minuten pro Verrechnungszeitraum telefonieren, VF sich das Recht vorbehält den vertrag ausserordentlich zu kündigen. geht aber natürlich nur dann, wenn Sie eine Flatrate haben

Das Recht zu kündigen vorbehalten heißt noch längst nicht, dass vodafone dies auch tut.
In vorliegenden Falle höchstwahrscheinlich nicht.
Bei den betr. ügerischen Abz. ockmethoden dieser Firma hilft es nur, jegliche Korrespondenz aufzubewahren, insbesondere jene, in der -wenn auch indirekt- die Kündigung bestätigt wird, sowie der Weg zum Gericht.
Auf gar keinen Fall nach dem Vertragsende (03.03.) Zahlungen an diese "Firma" leisten und etwaige Abbuchungen zurückbuchen.
Andernfalls erkennen Sie die Vertragsverlängerung stillschweigend an.
In Zweifel sofort einen Rechtsbeistand aufsuchen, eine gütliche Einigung mit diesem Verein ist aus Erfahrung absolut unmöglich, das Geschäftsziel dieses Ladens ist es auschließlich, Ihr Geld zu bekommen, mit allen Mitteln und völlig skupellos.
Zum Anwalt müssen Sie auf jeden Fall, also lieber rechtzeitig.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Nach meiner Erfahrung, legt Vodafone alle Vertäge und Vorgänge auf reine Abzocke aus.

Nie dort was am Telefon besprechen, im Zweifel sind die Angaben verschwunden und es wird sogar was anderes behauptet.

Mitarbeit XY hat vermerkt "Sie wollten. " und dann ist die Beweislast bei Kunden. Da hilft nur der Anwalt.