Stromio bestätigt die fristgerechte Kündigung nicht

Stromio GmbH
Düsseldorf

Am 25.11.2012 habe ich an die Stromio GmbH nach Magdeburg ein Kündigungsschreiben versendet. Fristgerecht wollte und will ich damit mein Vertrag, dessen Mindestlaufzeit am 31.03.2013 ausläuft, kündigen. Seit der Einreichung der Kündigung habe ich mehrere Mal versucht über E-Mail und Telefon Kontakt mit der Gesellschaft auf zu nehmen, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit mein Anliegen überhaupt wahrgenommen wurde und wann ich mit der Bestätigung der Kündigung rechnen kann.

Auf E-Mails wurde mir nur mit automatischen Standards geantwortet, in denen stand, dass meine E-Mails eingegangen sind und bei den Telefonanrufen kam ich bisher nur bis zu automatischen Anrufannahme.

Sehr geehrte Damen und Herren der Stromio GmbH. Im Sinne eines Kundenservice erwarte ich von Ihnen eine zeitnahe Kündigungsbestätigung, wenn es sich um eine klar geklärte Situation handelt wie in meinem Fall (Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende).

Bestell-/Kundennummer: 121749631

Meine Forderung an Stromio:

Bestätigung der fristgerechten Kündigung vom 25.11.2012 zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 31.03.2013

Antwort auf die Beschwerde vom 21.01.2013
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

28.01.2013 | 11:49 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gern persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Wie haben Sie denn gekündigt? Hoffentlich per Einschreiben/Rückschein. Wenn nicht, hat Stromio KEINE Kündigung von Ihnen erhalten. Wetten?

Hallo Stomio Geschädigte Verbraucher!
Abzocke und Knebelung des Kunden.
Dies ist ein allgemeines Problem der die Rechte des Kunden durch die Stromkonzerne übergebürlich beschränk, geht es um die Knebelung des Verbrauchers mit unlauteren Mitteln, Einschüchterung Drohung und einiges mehr, durch die Konzerne auf dem Strommarkt.
Einige Konzerne am Strommarkt erarbeiten mit Hilfe von Advokaten in mühevoller Monatelanger aufwendiger
Kleinarbeit schon recht fragwürdig AGB s. Die einen Kunden außerordentlich benachteiligen, und wenn ein Kunde
sich gegen Preiserhöhung wehrt oder gar kündigt, nicht möglich verweisen auf die AGB.
Stromkonzerne fahren Milliarden an Gewinn ein, einem Kunden bleibt immer weniger übrig.

Preispolitik welches auch von der Politik gefördert wird die EEG Umlage braucht von Strom groß verbrauchende
Konzernen nicht entrichtet werden (Wettbewerbfähigkeit) das zählt der Normalkunde,
eine Überproduktion an Strom wird zu Dumpingpreisen ins Ausland verkauft um dem Stromkunden eine Verknappung der wahre Strom zu vorzugaukeln was zu einer Erhöung des Preises am Heimischen Strommarkt führt. Welches auch von der Politik Rechtfertigent in Kauf genommen werde.
Nach Aussage in der Politik sollte die Lieberalesirung des Strommarktes zu sinkenden oder zu stabilen Preisen
führen, das ist aber nicht der fall!
Da kann der Verbraucher nur Gesinnungsgenossen suchen sich Verbündeten und Klagen.
Wenn die Preise angepasst werden aus welchen Grund auch immer sollte die Kündigung und Sonderkündigung
Immer eine mögliche Alternative bieten, und darf nicht ausgehebelt werden.

Die Stromio GmbH hat sich drei Tage nach meinem Eintrag bei ReclaBox telefonisch bei mir gemeldet. Ich wurde über die Missverständnisse meiner Kontakt-E-Mail-Adresse aufgeklärt und das die schriftliche Bestätigung per Post nicht zugestellt werden konnte. Die fristgerechte Kündigung, zum 31.03.2013, ist seitens der Stromio GmbH seit 01.12.2012 vermerkt.