E.ON Bayern schickte mir am 10. Juni eine Vertragsbestätigung, obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe. Der Vertrag kam vermutlich deshalb zustande, weil mein Mieter ausgezogen ist. Nun sollte der Vertragsbeginn am 27.04.2012 sein.
Mit den Mietern war allerdings vereinbart, dass das Mietverhältnis am 30.06.2012 endet. Somit kann der Vertragsbeginn erst am 01.07.2012 sein. Das habe ich der Firma E.ON auch per mail mitgeteilt. Fast vier Wochen später habe ich dann ein mail mit folgendem Inhalt erhalten: "Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail haben wir erhalten. Vielen Dank dafür. Es liegt uns viel daran, Ihre Anfrage zeitnah zu klären. Da wir Ihr Anliegen mit der entsprechenden Sorgfalt bearbeiten möchten, bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. " Daraufhin habe ich nichts mehr gehört. Am 10. Dezember hat mir E.ON eine Schlussrechnung geschickt mit dem falschen Beginndatum und mit völlig frei erfunden Zählerständen. Daraufhin habe ich Ihnen nochmal ein mail geschrieben. Dieses mail blieb bis heute unbeantwortet.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 272 003 298 250
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Stornierung der Rechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 24.01.2013
Guten Tag, Herr Sperr,
bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben von uns.
Wir hoffen, dass Sie mit unserer Lösung für Sie einverstanden sind.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 4
Wieso haben Sie den Vertag von e.on angenommen wenn Sie keinen brauchen / wollten, läuft es nicht so, daß der Mieter der Auszieht seinen Vertrag kündigt und fertig, dann geht es mit einem neuen Mieter weiter. Vielleicht gibt es ja noch mehr zu Ihrer Geschichte zu schreiben, dann mal los.
Ich habe mittlerweile auch mit der Firma telefoniert und mir wurde zugesagt, dass nur die Zählergebühr berechnet würde für die Zeit, in der keine Mieter im Haus waren. Allerdings habe ich noch keine schriftliche Bestätigung.
Ich habe mit der Firma telefoniert und die Dame am Telefon hat mir zugesichert, dass nur die Zählergebühr für die Zeit, in der keine Mieter im Haus waren, berechnet wird. Allerdings habe ich noch keine schriftliche Bestätigung.
Die Beschwerde wurde dahingehend gelöst, dass ich vom 01.07. bis 31.10. nur die Zählergebühr bezahlen muss.