Rückerstattung zu viel gezahlter Kosten

Düsseldorf

Ich bin am 30.11.2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. An meinem neuen Standort kann mir Vodafone jedoch keinen Internet bieten.

Bereits Anfang Oktober bin ich mit Vodafone telefonisch in Kontakt getreten. Ein junger Mann erklärte mir, dass ich erst kündigen kann, wenn ich die Meldebestätigung der neuen wohnung habe. Dann kann ich fristlos aus dem Vertrag raus.

Wie gesagt schickte ich die Meldebestätigung zu Vodafone. Vodafone hingegen buchte für Dezember und Januar die Beiträge wie gewohnt ab. Dann erhielt ich eine E-Mail, dass Kündigungstermin Mitte Januar ist.

Wie kann es sein, dass ich fristlos aus dem Vertrag kommen und dann noch monatelang zahlen soll?

Bestell-/Kundennummer: 001923296691

Meine Forderung an Vodafone D2:

Rückerstattung zu viel entrichteter Gebühren

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Natürlich möchte Vodafone vorher eine Meldebescheindigung haben, könnte ja sonst jeder behaupten er würde umziehen und damit vorzeitig aus den Vertrag kommen.

Sie haben nach TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten, wenn am neuen Wohnort Ihr Anschluss nicht bereitgestellt werden kann. Glaube das steht im § 46. Deshalb hat Vodafone die Kündigung zu Januar 2013 vermerkt. Eine Recht auf eine Kündigung zu sofort haben Sie nicht.