Diese Beschwerde bezieht sich einen Fall, der fast schon gelöst schien, siehe: http://de.reclabox.com/beschwerde/57218-e-on-bayern-regensburg-seit-16-monaten-falsche-schlussrechnung
Geschlagene 17 Monate mussten wir E.ON hinterher laufen, mussten in diesem Zeitraum 7-mal falschen Schlussrechnungen widersprechen, bekamen zwei Drohbriefe vom Inkassobüro „infoScore“ Baden-Baden, das falsche Rechnungssummen eintreiben wollten, und auf einen Beschwerdebrief an den Kundenservice nicht etwa eine Antwort, sondern Post von der Anwaltskanzlei „Haas & Kollegen“, rein zufällig ebenfalls mit Sitz in Baden-Baden. Erst eine Beschwerde hier in der „reclaBox“ konnte den „Kundenservice“ von E.ON Bayern dazu bewegen, sich klärend mit uns in Verbindung zu setzen.
Diese Klärung erfolgte durch ein „Erläuterungsschreiben“, das wir am 10.01. in der Post hatten. Darin bittet uns E.ON Bayern, „systemtechnische Fehler“ zu entschuldigen (vom Versagen des Kundenservice keine Rede), und erläutert die bis dahin letzte Schlussrechnung. Tatsächlich stellte sich dadurch diese Rechnung als – rechnerisch – korrekt heraus. Rechtlich korrekt dagegen freilich nicht, da sie einzig und allein mit dem Erläuterungsschreiben und einer Textmarker-Markierung(!) überhaupt nachvollziehbar ist.
Wir hielten daraufhin die Sache für so weit geklärt, um sie hier in der „reclaBox“ als „gelöst“ zu markieren. Wie sich nun zeigte: zu früh. E.ON Bayern hat mit dem Erläuterungsschreiben nicht etwa auch einsichtig ihre Anwälte „Haas & Kollegen“ zurückgezogen, sondern im Gegenteil gleich noch einmal beauftragt. Die Sache geht damit nun in den 18. Monat!
So hatten wir gestern den nächsten Drohbrief im Briefkasten, sogar noch mit direktem Bezug auf E. ONs Erläuterungsschreiben: Eine Forderung, die mehr als das Doppelte der Rechnungssumme beträgt (eine Luftsumme, deren Zustandekommen nicht erklärt wird), sowie mit einer ungeheuerlichen Zahlungsfrist bis zum 29.01.2013, also abzüglich Postlauf und Wochenende einer Frist von 2 Werktagen, andernfalls würde „das Verfahren fortgesetzt“. Das scheint tatsächlich unvermeidbar zu sein. Diese Tragödie kann wohl tatsächlich nur mit einer Gerichtsverhandlung beendet werden.
E.ON Bayern leistet hier gerade den Offenbarungseid in Sachen „Service“. Eine von A bis Z unrechtmäßige Angelegenheit, dazu keinerlei Einsicht oder gar Entschuldigung für das eigene Versagen, keinerlei Angebot einer Kostenerstattung für das 17-monatige Herumschlagen mit der E.ON-Hotline, Inkassobüros und Anwälten, für Ärger, Zeitaufwand, Telefon- und Portokosten, sondern im glatten Gegenteil die Anwaltskanzlei noch einmal neu auf uns angesetzt, mit einer erneut widerrechtlichen Forderung.
Diesmal werden wir den Fall hier nicht vorzeitig als „gelöst“ markieren, sondern sehen uns jetzt – wortwörtlich – gezwungen, Strafanzeige wegen des Versuches der Nötigung zu stellen, den Fall der Bundesnetzagentur (Verbraucherservice „Schlichtungsstelle Energie“) und dem Verbraucherschutz Bayern zu melden. Mindestens. Wir prüfen, was noch alles getan werden muss, um andere Verbraucher vor solchen Fällen zu schützen.
Bestell-/Kundennummer: 282020446060
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Endgültige Klärung, Rückzug der Anwaltskanzlei, Kostenerstattung
Antwort auf die Beschwerde vom 28.01.2013
Sehr geehrte Frau Strasser,
die Rechnung und auch die Forderung haben wir Ihnen mehrfach erläutert. Eine weitere Stellungnahme dazu werden wir im Internet zum Schutz Ihrer persönlichen Daten nicht veröffentlichen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 8
+++ die Rechnung und auch die Forderung haben wir Ihnen mehrfach erläutert +++
Nein. Nicht "mehrmals". Ein Mal erläutert. Ein einziges Mal. An der Widerrechtlichkeit der gesamten Sache ändert das genau so wenig wie am Versagen des "Kundenservice", noch immer keine Entschuldigung dafür, geschweige denn Bereitschaft zur Kostenerstattung, wasauchimmer.
Es würde des "Schutz meiner persönlichen Daten" nicht im geringsten berühren, hier auf etwas zu antworten, was ohnehin öffentlich von mir geschrieben zu lesen ist.
Wie bereits zu erwarten war, muss diese Tragödie wohl u. a. rechtlich beendet werden. Meine Maßnahmen dazu hatte ich bereits aufgelistet. Danke für nichts an E.ON.
Weitere Berichterstattung zum öffentlichen Interesse und folgt hier in der "reclaBox".
P. S.: Bevor E.ON hier die Null-Aussage als "Antwort" postete, rief mich um 15h29 eine Mitarbeiterin von "E.ON Bayern" an, die mir erklärte, sie sei nicht zuständig und könne daher nichts zur Klärung beitragen. Warum sie dann überhaupt anrief, ist ein Rätsel. Zuständig sei vielmehr die "E.ON Vertrieb GmbH", an die ich mich wenden müsse. Ich werde wohl kaum noch weiteren eigenen Aufwand mit weiteren Kosten betreiben, um etwas zu erreichen, wozu E.ON verpflichtet ist, nicht der Kunde. Siehe oben: . es geht weiter.
Gruß
Monika Strasser
Das scheint die Endstufe des Versagens sämtlicher Vertrauensgrundlagen im Verhältnis Unternehmen Kunde zu sein. Von einem Kundenservice kann man bei E.ON nicht mehr sprechen. Das Einzige, was klappt, sind Abbuchungen und Mahnbriefe. Ich befinde mich mit meiner ungelösten Beschwerde da gerade erst am Anfang. Es sollten alle Betroffenen konsequent handeln und sich wehren.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Im Gegenteil. es geht weiter. und weiter. und E.ON setzt noch einen drauf:
Statt dem Hauch einer Entschuldigung oder "sogar" einer kleinen Aufwandsentschädigung von 5 Euro für 16+ Monate Ärgerei.
. kam gestern ein gerichtlicher Mahnbescheid. Es ist unfassbar. Bei freier Wahl der Mittel möchte E.ON unbedingt lieber Kunden gegen sich aufbringen.
Dann lassen wir es mal auf eine Gerichtsverhandlung ankommen.
Monika Strasser
Entwicklung seit dem letzten Eintrag:
Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid haben wir - natürlich - Widerspruch eingelegt. Daraufhin kam gestern Post von den Anwälten "Haas & Kollegen" mit der Rückfrage, welchen Grund denn mein Widerspruch hat (?). Auch das kaum zu glauben. Ein Blick in die Akte sollte reichen.
Kurz gesagt: Fortsetzung folgt. Zwangsläufig. Wie es aussieht: vor Gericht. E.ON noch immer Lichtjahre von jeder Einsicht entfernt.
Monika Strasser
Hallo Frau Strasser,
habe mit E.ON dasselbe Problem, seit dem Jahr 2011 nach der Kündigung wegen Umzugs weigert sich E.ON eine richtige Schlussrechnung mit tatsächlichen Zählerstand (und nicht rechnerischen Stand) zustellen. Anrufe bei der Hotline erfolglos, Briefe (auch Einschreiben) werden ignoriert oder laut Hotline "haben wir nicht bekommen", können Sie mit mir in Kontakt treten? Vielen Dank