Bestellung storniert, keine Rückzahlung der Vorauskasse.

I-CASES
Königstein

Und wieder I-CASES.

Ich habe am 17.12.2012 eine Kamera im Wert von 491,40 € bei I-CASES bestellt und den Betrag als Vorkasse überwiesen. Die Bezahlung wurde mir am 19.12.2012 per E-Mail bestätigt. Am 22.12.2012 habe ich die Bestellung per E-Mail storniert und um Rücküberweisung der Vorauskasse gebeten. Da das Paket bereits ausgeliefert war, wurde mir am 27.12.2012 von einer Dame empfohlen, das Paket einfach nicht anzunehmen um damit Widerruf einzulegen. Bis heute (30.01.2013) habe ich die 491,40 € nicht zurückerhalten. Die gesetzliche Frist für die Rückzahlung (30 Tage nach Widerruf) ist inzwischen überschritten. In einer letzten E-Mail habe ich gestern nun um Überweisung bis spätestens Freitag, 01.02.2013, gebeten, andernfalls werde ich die Sache einem Anwalt übergeben. Die Häufigkeit der Beschwerden über I-CASES spricht für sich.

Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer 13008

Meine Forderung an I-CASES:

Umgehende und vollständige Rückzahlung der geleisteten Vorauskasse.

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 138 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Http://www.trustpilot.de/review/i-cases.de

Hallo, ich hatte das gleiche Problem, ich habe ein Mahnverfahren gegen I-Cases online eröffnet. Nun haben die noch Mehrkosten welche Sie tragen müssen.

Bis heute hat sich niemand von I-Cases gemeldet, trotz weiterer e-mails, trotz Anruf.

Bis heute keine Reaktion. Habe per Fax und Post nochmals eine Frist bis Donnerstag, den 14.02.2013 gesetzt. Falls keine Rückzahlung erfolgt werde ich Freitag ebenfalls ein online Mahnverfahren eröffnen.

Immer noch keine Reaktion. Keine Rückzahlung. Habe nun ebenfalls ein Mahnverfahren eröffnet.

Unverändert keine Antwort von I-CASES. Keine Rückzahlung der Vorkasse. Ich kann nur raten NICHT bei I-CASES zu bestellen.

Ein Mahnbescheid wurde am 26.02.2013 zugestellt.

13.03.2012. Unverändert keine Reaktion von i-cases. Das Geld wurde immer noch nicht zurückgezahlt. Habe nun den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gestellt.

Die Beschwerde vom 30.01.2013 ist unverändert nicht gelöst.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst