Fehlerhafte Schlussrechnung/Rückforderung

Regensburg

EON Bayern Vertrieb GmbH

Postfach 1475

84001 Landshut

Vertragskonto: 282031023407

Betreff: Fehlerhafte Schlussrechnung / Rückforderung

Sehr geehrtes EON Team,

ich möchte gerne wissen, warum Ihre Fachabteilung nun mehr als fünf Wochen braucht, um meinen Fall zu bearbeiten. Von Ihrer Seite folgt nach einer Woche schon die Drohung mit Mahnkosten und Energie Sperre. Am Telefon wird man nur vertröstet und hingehalten.

Es ist doch offensichtlich, dass ich bis zum 30.09.2012 bei Gazprom Energie in Belieferung war. Ich habe mit Ihnen einen Vertrag ab den 01.10.2012. Wie also kann es sein, dass Sie mich rückführend zum 08.09.2011 eine Schlussrechnung schicken? Diese Rechnung ist fehlerhaft.

Ich möchte umgehend, dass Sie mir mein Geld in Höhe von 839,83 Euro zurück überweisen (Mahnung vom 06.12.2012). Ich habe sämtliche Beweise und Belege beigelegt.

Das habe ich vor einigen Wochen per Einschreiben eingeschickt. EON meldet sich überhaupt nicht.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto : 282031023407

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Rückforderung

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Jetzt anschließenEs haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Antwort auf die Beschwerde vom 02.02.2013
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

13.02.2013 | 16:27 Uhr

Guten Tag, Frau Böhme,

wir bitten Sie um Entschuldigung, dass Sie bisher keine ausreichende Information von uns erhalten haben. Wir können verstehen, dass Sie unser Vorgehen nicht nachvollziehen können. Gern erläutern wir Ihnen den Hintergrund.

Bei einem Lieferantenwechsel müssen immer drei Marktpartner zustimmen: der neue Lieferant, der bisherige Lieferant und auch der Netzbetreiber. Bei Ihrem Lieferantenwechsel zum 8. September 2011 war das auch der Fall.

Allerdings hat der örtliche Netzbetreiber bei einer Überprüfung festgestellt, dass Ihr gewählter Lieferant nicht die geforderten Voraussetzungen für Ihre Belieferung mit Heizstrom besaß. Er hat die Zustimmung, Sie zu beliefern, also zu Unrecht vom Netzbetreiber erhalten. Nach den mit der Bundesnetzagentur festgelegten Regelungen kann der Netzbetreiber auch eine bereits erteilte Zustimmung stornieren. Das hat er getan und uns Ihre Anlage rückwirkend für den Zeitraum von 8. September 2011 bis 20. September 2012 zugeordnet. Als gesetzlicher Grundversorger sind wir verpflichtet, dieser Meldung des Netzbetreibers nachzukommen. Ihr Verbrauch wird uns also nachträglich zugeordnet. Das bedeutet, dass die Energielieferung in dem Zeitraum tatsächlich durch uns erfolgte und sämtliche damit zusammenhängenden Kosten bei uns angefallen sind. Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen wir hierfür eine Rechnung stellen.

Unsere Rechnung ist damit korrekt. Bitte setzen Sie sich wegen bereits geleisteter Zahlungen mit Ihrem ursprünglich gewählten Lieferanten in Verbindung.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe für unser Vorgehen verständlich erläutern konnten.

Wenn Sie mit unserer Erläuterung nicht einverstanden sind, können Sie als Privatkunde zur Beilegung von Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. beantragen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie auf www.schlichtungsstelle-energie.de. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, T 030-27 57 24 00, F 030-27 57 24 0 69, info@schlichtungsstelle-energie.de.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

bewerten sie die antwort von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hier findet man die richtigen Maßnahmen:

http://de.reclabox.com/beschwerde/59063-extraenergie-hitgas-neuss-extraengie-hitgas-klage-13-monaten-mit-kontopfaendung-erfolgreich

Eon meldet sich überhaut nicht. Sehr schade.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst