Reklamation Bauernhof "SuperPlay"

Fürth

Zu Weihnachten bekam unsere fast 3jährige Tochter einen Bauernhof "Superplay" von Simbatoys für 79 Euro von der Oma geschenkt. Der Bauernhof war der Letzte in dem kleinen Schreibwarenladen, in dem der Artikel gekauft wurde.

Schon beim Auspacken fiel auf, dass das Spielzeug sehr minderwertig war (Made in China eben). Bei den Tieren ging schon die Farbe ab, viele Zäune zerbrachen beim Zusammenstecken. Ein Haus hat einen 2 cm lange Bruchstelle und das Dach fiel immer wieder ab.

Also reklamierte ich direkt bei Simbatoys. Der Händler verwies uns an den Hersteller, der für die Garantie verantwortlich ist.

Auf die erste Mail bekam ich überhaupt keine Antwort. Die 2. Mail, die ich nach 2 Wochen schrieb, wurde sehr freundlich beantwortet und man versprach mir Ersatz. Der kam auch eine Woche später. Eine Warensendung, in der ein paar Zaunteile enthalten waren und eine einzelne Dachplatte. Wenn es die richtigen Teile gewesen wären, hätte mir eine einzelne Dachplatte nicht geholfen, da das Dach nicht nur defekt war, sondern auch nicht fest montiert werden konnte.

Aber es waren die falschen Teile. Die neuen Teile waren im Übrigen viel besser verarbeitet, als der Schrott, der in unserem Bauernhof war.

Ich schickte also Bilder und reklamierte nochmal, da uns diese Teile nichts nützten.

Anschließend bekam ich die Antwort, dass dieser Bauernhof seit vielen Jahren nicht mehr im Sortiment ist und ich mich wieder an den Händler wenden kann.

Von Simbatoy bekomme ich keinen Ersatz.

Der Bauernhof wurde vor Weihnachten 2012 neu gekauft. Falls das Spielzeug ein Verfallsdatum hat, muss das drauf stehen. Die Garantie beginnt auf Kaufdatum. Für das Geld erwarte ich Ersatz. Der Händler fühlt sich nicht zuständig (mit Recht) und die Firma Simbatoy lässt mich mit diesem Müll alleine.

Meine kleine Tochter hat nun kein Weihnachtsgeschenk mehr. Ihre Oma ist um 79 Euro ärmer, kein Problem wenn man eine stattliche Mindestrente hat.

Hauptsache billig produziert und teuer verkauft.

Meine Forderung an SIMBA TOYs:

Umtausch der defekten Teile oder Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 135 Tagen und 12 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sehe ich auch so, gehen sie an den Händeler, sagen Sie ihm er ist zuständig! Er muss Ihnen die gesetzliche Gewährleistung geben, und das minderwertige Spielzeug anstandslos zurück nehmen.

@ Petra Weber

Sie sollten im eigenen Interesse die Kommentarfunktion ausschalten, sonst ärgern Sie sich nur über die schwach*sinnigen Kommentare, die hier geschrieben werden.

Es ist allgemein bekannt, dass China-Importe belastet sind. Das Enkelkind muss das ausbaden.
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Mit was sind die belastet? Ist das gefährlich?

5614977

Haben Sie mal ein link Sie A. ffe?

ReclaBoxler-5614977
Sie sind schon eine Gran*te, China-Importe sollten nur die Chinesen beunruhigen. Import= Einfuhr

@ 3664544

Jetzt wird der Hir.ni gleich einen link von der Bl. ödzeitung oder von Greenp. i.ss bringen. Wetten?

Jetzt wird der Hir.ni gleich einen link von der Bl. ödzeitung oder von Greenp. i.ss bringen. Wetten?
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;-))

Bf, ist doch ganz einfach. Vor Ablauf von 6 Monaten nach Kaufdatum entscheiden SIE, ob Reparatur oder neues Produkt. Der Händler ist Ihr Vertragspartner. NICHT der Hersteller. Alles klar?

Und bei Ihm zu Hause würde man mind. 10 Artikel finden, wo Made in China drauf steht.

Was ist daran falsch, Sie Qua. tschk. opf?

Sag ich doch, nur schwach*sinnige Kommentare

ReclaBoxler-6474761:

"Apostel: Dann predigen Sie doch mal etwas zum eigentlichen Thema. Oder haben Sie etwa gar nichts dazu zu sagen? "

Nö!

3664544

Daran ist gar nichts falsch. Völlig korrekt von Ihnen dargestellt, die Rechtslage.

5614977

zunächst mal ot:
Ich reagier auf Ver. balin. ju.rien immer mit ebensolchen. Das war jetzt ein Fremdwort, schlagen Sie mal nach, was das bedeutet, Sie W. i.tzb. old. Diese Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß sehr wirksam.

Zur Sache: Sie ir. ren, tro. ll. Sie haben keine Ahnung, davon aber eine ganze Menge.

Bf: Lassen Sie sich durch das subst. anzlose Geschreibsel des Qu. atsc. kopfs nicht irritieren. Noch einmal: SIE entscheiden, die Art der Nacherfüllung. Reparatur oder neues Produkt. Bis vor Ablauf von 6 Monaten nach Kaufdatum gibt es keine Bew. eislastumkehr, d. h., in der Rech. tsprechung geht man grundsätzlich davon aus, das der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war. Und auch das nochmal: Ihr Vertragspartner ist der Händler, NICHT der Hersteller.

@ Mandy

Schon klar.
;-)

@ 5614977

Schreib doch nicht so einen Unsinn, bezogen auf diesen Fall. reclaboxler 3664544 hat doch völlig richtig dargestellt, wie die rechtliche Situation ist. Halt doch einfach mal Deinen Rand. Das ist im Intereresse der Beschwerdeführerin, der doch geholfen werden soll, dringend notwendig. Punkt.

@ 3664544

Danke. Völlig richtig. Hoffentlich lässt sich die Bf hier nicht verunsichern.

Gruß Mandy

Das wurde doch alles an x-Fällen hier schon tausendmal durchgekaut und immer wieder kommt dieser M. ist mit der Nachbesserung, jetzt wart ich nur noch drauf, das er auch noch was von 3 Versuchen erzählt. Herr schmeiss Hirn runter.
Nfu
Boxler

Boxler

Oder man soll sich direkt an den Hersteller wenden.
(Bf, schnell wieder vergessen)
;-)

@ReclaBoxler-5614977
Genau deshalb heißt es Importe aus China und nicht einfach China- Importe.
Aber was soll man auch Professor "Neunmalklug" erklären.