Stromio hat eine Preisänderung zum 01. Januar 2013 angekündigt. Meiner Auffassung nach steht mir in einem derartigem Fall ein Sonderkündungsrecht zu - unabhängig welche Leistungsbestandteile zur Preiserhöhung beigetragen haben.
Mit Schreiben vom 22.01.2013 habe ich dieses Sonderkündigungsrecht entsprechend geltend gemacht. Und wie schon zu erwarten war, am 31.01.2013 ein Standardschreiben mit Verweis auf die AGBs erhalten. Ein Sonderkündigungsrecht bestehe nicht - so Stromio - sofern hoheitliche Belastungen zur Preisanpassung geführt haben.
In diesem Schreiben bot Stromio ja auch die persönlich Klärung für die Service-Hotline, die allerdings seit mehreren Versuchen nicht mehr erreichbar ist.
Bevor nun die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie rausgeht, möchte ich es hier an dieser Stelle probieren, eine Einigung zu erreichen.
Bestell-/Kundennummer: 1318861
Meine Forderung an Stromio:
Gewährung des Sonderkündigungsrechts per Ende Februar 2013
Antwort auf die Beschwerde vom 04.02.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie in Kürze kontaktieren.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
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