Es handelt sich bei mir zwar nur um eine geringe Summe von 27€, aber es geht mir hier ums Prinzip! Ist das, was am Telefon zugesichert wird, nicht verbindlich?
Der Fall: Mein Vertrag wurde übernommen über einen Übernahmevertrag, d. h. ab dem 10.11.2012 war ich also raus. Ich rief sogleich die Hotline an, um denen mitzuteilen, dass die Abschlussrechnung nur noch bis Ende November über das angegebene Konto abgebucht werden könne. "Ja, das kriegen wir hin," war die Antwort.
Am 21.12.2012 erhielt ich schriftlich die Aufforderung, die Abschlussrechnung zu bezahlen. Der Mensch in der Hotline meinte, wenn ich das jetzt gleich überweise, dann wäre alles geregelt. Also habe ich gleich überwiesen.
Am 8.2.2013 erhalte ich eine Mahnung in Höhe von 27€, weil das Geld der Abschlussrechnung nicht vom damals angegebenen Konto abgebucht werden konnte, also 15€ Rücklastschrift für Vodafone bedeuteten. Dazu 12€ Mahngebühr, weil ich die angeblich vorher gesendeten Mahnungen nicht beachtet habe (habe keine erhalten!).
Die Kundenbetreuung in der Hotline war unfähig, der Vorgesetzte, der sich bei mir melden wollte, tat dieses nicht und heute im VodafoneShop saßen ebenfalls nur inkompetente, unfreundliche Mitarbeiter, die mir nicht geholfen haben.
Das Geld habe ich zwar überwiesen, weil hier gleich mit gerichtlichem Mahnverfahren argumentiert wird, ich fordere dieses aber zurück!
MfG
Meine Forderung an Vodafone D2:
Rückerstattung der vollen Mahngebühr
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Was juckt denn die Androhung eines Mahnverfahrens, wenn Sie sich im Recht fühlen? In diesem Fall zu bezahlen, ist nicht besonders klug. Sie hätten einfach einen Mahnbescheid abwarten sollen und dagegen Widerspruch einlegen können. So haben Sie schlechte Karten, wenn sie das Geld zurück erhalten wollen.
Mich juckt das, denn bisher wurde ich von sowas verschont. Und daher habe ich ganz ehrlich gesagt auch keine große Ahnung, was man da am besten machen sollte.
Wahrscheinlich hat einfach die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gereicht, um mich zahlen zu lassen. Aber deswegen schreibe ich ja auch! Ist solch ein Gebahren eines Großkonzerns nicht einfach nur widerlich?
So ist das Leben eines Unternehmens, dass auf Grund schlechter Produkte und Leistungen aus eigener Kraft keine Kunden gewinnen kann.
Dann muss mann Produkte erfinden die der Kunde nicht will bzw. im Kleingedruckten verstecken.
Kündigt der Kunde, werden harte Geschütze auf gefahren.
Beliebtes Mittel ist z. B. die Rufnummer nach Kündigung fest zu halten.
Oder Schreiben zu erstellen wie z. B. vom 12. April 2011:
"
Wunschgemäß bestätigen wie Ihnen den Erhalt ihrer fristgerechten Kündigung.
Da Sie Ihre Rufnummern mitnehmen möchten, reichen Sie bitte die Portierung über Ihren neuen Anbieter erneut ein, die Kündigung wird dann unverzüglich zum 21. Juli 2011 vorgenommen.
Wenn Sie nicht wünschen, dass sich Ihr Vertrag verlängert sollte das Schreiben bis spätestens 21. April 2011 bei uns im Hause sein.
"
Da verlangen die doch tatsächlich eine weitere Kündigung.
Ein Vertrag mit Vodafone ist auch mit einer ABO-Falle zu vergleichen.
Ein kleiner Trost, ist zumindestens mal eine Klage einer Verbraucherzentrale.
Ich empfehle den Anruf der Kostenfreien Hotline-Nummer von einem Mobilfunkgerät der nicht Vodafonegruppe wie zB. "T-Mobile, Congstar, E-Plus", da fallen ca. 1 EUR an, die Vodafone nicht kassiert.
Tja, die Beschwerde kann an den Konzern nicht weitergeleitet werden. Die Kommentare bringen mich auch nicht weiter, außer der Erkenntnis, es nächstes Mal anders bzw. besser zu machen.
Immerhin.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst