Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass meine Kündigung nicht akzeptiert wird.
Mein Vertrag läuft am 31.04.2013 ab.
In den AGBs Stand 01.12.2011 ist eine Kündigungfrist von sechs Wochen angegeben, innerhalb dieser Frist habe ich ordentlich gekündigt.
In den Vertragsunterlagen steht verwirrenderweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Bei der Vertragsbestätigung wird eindeutig auf die AGBs verwiesen:
"Für das Lieferungsverhältnis gelten die bei Vertragsangebot gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). "
Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 121738881
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennung meiner Kündigung vom 01.02.2013
Antwort auf die Beschwerde vom 14.02.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 5
Sonderreglungen in den Verträgen selbst brechen die AGB. Wenn also im Vertrag etwas anderes steht als in den AGB gilt das was im Vertrag steht. Die AGB sollen den Vertrag nur ergänzen insofern etwas nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt wurde.
Stromio hat meine Kündigung zum 30.04.2013 schriftlich bestätigt.
Der Vertrag wird aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zum 30.04.2013 beendet.
Ich möchte mich bei Reclabox, den Kommentatoren und schließlich auch Stromio für die schnelle Reaktion bedanken.
Reclabox werde ich weiterempfehlen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst
An ReclaBoxler-4914372,
ich hoffe, ich bin hier richtig mit meinem Kommentar.
Ich möchte keine Position für STROMIO ergreifen, muß mich allerdings wundern, wenn hier im Kommentar gesagt wird, daß die Sonderregelungen in den Verträgen selbst, die Regelungen der AGB's brechen?
Wenn dem so ist, dann steht m. M. nach in allen Verträgen von STROMIO/Grünwelt auf der Seite 2 der Vertragsbestätigung:
Preisgarantie ab Lieferbeginn (1) : 12 Monate
Und unter der Fußnote 1:
Soweit eine Preisgarantie vereinbart ist, wird STROMIO keine Erhöhung vornehmen, außer diese betreffen die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben. (insbesondere EEG-Umlage) usw. usw.
Der verbleibende Vorwurf ist allerdings die von STROMIO NICHT schriftlich (mind. 6 Wo. vor Inkrafttreten) erklärte/beabsichtigte Strompreiserhöhung bezugnehmend auf die neuen, gesetlich verordneten Umlagen.
Hierzu möchte ich noch einen eigenen Beitrag leisten, (s. Anlage) auf den ich am 08.02. dann endlich eine Mailantwort erhielt, die ich umgehend beantwortet habe und bis heute die Gegenantwort aussteht.
Gruß H. Müntjes
Hallo Herr Müntjes,
ich habe dem Kommentar von ReclaBoxler-4914372 auch keine Beachtung geschenkt. Allein vor dem Hintergrund, dass sich doch unsere Politiker sinnvollerweise für eine kürzere Kündigungsfrist, auf max. 6 Wochen, eingesetzt haben. Es kann doch auch nicht sein, dass in den Vertragsunterlagen und den AGB's unterschiedlich lange Kündigungsfristen stehen.
Mich hat diese "versteckte" Preiserhöhung damals auch geärgert.
Diese war schon gut getarnt. Ich habe damals auch mit dem Gedanken gespielt von meinem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Gebrauch zu machen. Allerding wäre dann bekannterweise der Bonus weggefallen.