Aus der Jahresendabrechnung habe ich erfahren, dass Stromio im Laufe des Jahres den Stromliefervertrag einseitig geändert und eine Preisanpassung (Erhöhung) vorgenommen hat.
Über diese Preisanpassung bin ich zu keiner Zeit informiert worden. Stromio verweist auf eine Einpreisung der EEG-Umlage, welche nicht mitteilungspflichtig sei. Da eine EEG-Umlage keinesfalls per Gesetz an den Kunden weitergegeben werden muss, handelt es sich um eine von Stromio veranlasste Preisanpassung, die dem Kunden mitgeteilt werden muss. Aus dieser einseitigen Vertragsanpassung hätte sich für mich eine Sonderkündigungsrecht ergeben, dass mir Stromio durch die unterlassene Mitteilung vorenthalten hat.
Meine Forderung an Stromio:
Rücknahme der heimlichen Preisanpassung
Antwort auf die Beschwerde vom 18.02.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer unter der E-Mail Adresse reklamation@stromio.de mit.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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STROMIO hat die heimliche Preiserhöhung wie gefordert zurückgenommen und erstattet.