Meine Gastherme sprang im 5 Minuten Takt an, was ich im ersten Telefonat mit der Fa. Biermann angab. Mir wurde gesagt, das ich einen Wartungsvertrag unterschreiben müsse wie mein Vorgänger auch.
Danach kam endlich der Monteur, der die Therme wartete, zwei Doppelzuendungselektroden austauschte, die Mehrkosten von 67,00 Euro zuzueglich der Wartungskosten von 78,50 Euro verursachten, jedoch das Problem nicht behoben. Der Wasserdruck der Therme war eine Woche nach der Wartung unter 1 Bar gesunken war, da der Monteur das Wasser nicht aufgefüllt hatte, das musste ich dann selber machen.
Als ich das telefonisch anmahnte, wurde mir gesagt, dass wir einen neuen Termin vereinbaren muessten. Dann erhielt ich im Oktober die Rechnung ueber 173,15 Euro, worauf ich der Firma schriftlich mitteilte, dass die Therme nach wie vor anspränge, und ich die Rechnung nicht eher begleichen würde bis das Problem behoben sei.
Danach war 2 Monate Funkstille bis im Januar 2013 die Mahnung ins Haus kam. Nochmals ging Korrespondenz hin und her, schliesslich bekam ich Post vom Rechtsanwalt der Fa. Biermann mit der Androhung von Konsequenzen, falls ich die Rechnung nicht binnen einer Frist von 6 Tagen begleichen sollte. Kurz: Kosten von 173,15 Euro, die Therme springt immer noch alle 5 Minuten an, und ich kann mir einen neuen Handwerker suchen, der dann das Problem löst (hoffentlich). Wohlgemerkt auf meine Kosten. Das kann man ironisch unter deutschem Dienst am Kunden zusammenfassen.
Bestell-/Kundennummer: 311772
Meine Forderung an Franz Biermann Heizungs- und Lüftungsanlagen:
Die Kosten fuer die Reparatur der Therme, die nie erfolgte sollten von der Fa. Biermann übernommen werden
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Ich denke, da die Firma bisher nicht auf ihre (schriftlichen?) Forderungen bzw. Mängelanzeige (was steht auf dem Wartungsprotokoll, welches sie bekommen haben?) mehr reagiert und nun per Anwalt kommuniziert, sollten sie sich ebenfalls einen Rechtsbeistand suchen. Anders kommen Sie wohl nicht weiter.