Nimmt Stromio Vorkasse?

Stromio GmbH
Magdeburg

Vom 01.01.2013 bis 12.02.2013 war ich Kunde bei der Firma Grünwelt Energie (Stromio GmbH). Der Kontakt wurde über Verivox hergestellt. Vertragslaufzeit 12 Monate, grünstrom classic mit eingeschränkter Preisgarantie.

Bei Verivox habe ich den Button „keine Vorkasse“ angeklickt (Nachweis vorhanden). Auch auf der Internetseite von www.Stromio.de oder www.gruenewelt.de wird damit geworben:

Ohne Kaution

Ohne Vorauskasse

Ohne Atomkraft

Am 26.11.2012 erhielt ich die Vertragsbestätigung und am 05.12.2012 die Abschlagsrechnung mit den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Nun stellte sich heraus, dass ich für den Zeitraum 01.01. – 31.01.13 den Abschlag schon zum 02.01.13 zahlen soll, also 1/12 im Voraus. Für die Folgemonate gilt das Gleiche, immer im Voraus.

Nach gängiger Definition stellt diese Art von Abschlagszahlung eine Vorauszahlung dar und widerspricht der in der Werbung getätigten Aussage „Ohne Vorauskasse“.

Eine Abschlagszahlung ist eine Vorauszahlung, wenn sie zu Beginn eines Abrechnungsintervalls vor der Leistung erfolgt. Strom- oder Gasabschlagszahlungen werden normalerweise am Ende der Abrechnungsintervalle abgebucht. Hier zum Ende eines Monats oder am Anfang des Folgemonats.

Hier wird der Verbraucher durch die unwahre Angabe „Ohne Vorkasse“ getäuscht, da 1/12 Vorkasse verlangt wird.

Obwohl ich Stromio mehrfach per Mail aufgefordert habe, das Zahlungsziel zu ändern und ich erst nach Erhalt der Leistung, hier zum Ende des Monats, zahlen muss, flatterten mir zwei Mahnschreiben mit der Androhung weiterer Mahnkosten oder als letzte Konsequenz die außerordentliche Kündigung des Vertrages ins Haus.

Die Kündigung erhielt ich dann zum 12.02.2013, da ich angeblich mit den Abschlagszahlungen in Verzug gewesen sei. Was nach meiner Rechtsauffassung nicht stimmt, da ich die Abschlagszahlung am 29. Januar für den Januar vorgenommen habe und somit Stromio am 30. oder 31. zinsfrei über den Abschlagsbetrag verfügen konnte. Aber eben keine Vorkasse.

Die Schlussrechnung war dann auch noch fehlerhaft. Vorsatz?

PS. gas.de gleicher Geschäftsführer (Ömer Varol), gleiche Geschäftsidee

Meine Forderung an Stromio:

Schadenersatz wegen Vertragsverletzung für die Zeit vom 13.02. bis 31.12.2013

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Antwort auf die Beschwerde vom 22.02.2013
Stromio GmbH

Abteilung: Kundenservice

26.02.2013 | 10:14 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Bitte teilen Sie uns, für die weitere Bearbeitung, eine Bestell- oder Vertragskontonummer unter der E-Mail Adresse reklamation@stromio.de mit.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Lieber ReclaBoxler, es handelt sich hier um keine Vorkasse sondern - wie auch die Miete - um gängige Praxis. Natürlich zahlen Sie n i c h t nachträglich sondern Anfang des Monats und im Voraus. Das ist bei fast allen Anbietern so. Vorkasse würde bedeuten, dass Sie einen Jahresbetrag im Voraus bezahlen. Bitte teilen Sie mit, worauf Sie sich in Ihrer "Rechtsauffassung" berufen (Gesetz?)

LG

Liebe/r BF, Recht haben Sie, erst die Ware und dann das Geld. oder hat schon mal jemand im Restaurant erst bezahlt und dann das Essen bekommen?

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Wow reclaboxler4711 ein Wikipedia-Link. Wie einfallsreich. Ihnen ist schon klar, dass dort jeder was reinschreiben darf, egal ob es stimmt oder nicht.

Fakt ist hätte der BF die AGB's gelesen, denen er ja zugestimmt hat, wäre ihm das mit de Zahlungsterminen klar gewesen.

Ich verweise hier auf den § 305b BGB.

§ 305b Vorrang der Individualabrede.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Indem Sie und Ihr Vermittler vor Vertragsabschluss mit „keine Vorkasse“ geworben haben, ist dieses zum Vertragsbestandteil geworden.
Ich bitte Sie, bevor Sie mich weiter mit juristisches Halbwissen vollmüllen, einen Juristen mit zweitem Staatexamen zu konsultieren.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich auf Vertragserfüllung bestehe und sie bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages auf Schadensersatz verklagen werde.

Und wo erfolgte die Abschlagszahlung v o r Lieferbeginn um die Kriterien einer Vorauszahlung zu erfüllen?
Bisher dachte ich, dass der 02.01. nach dem 01.01. ist.

Noch ergänzend:
http://www.billigstrom.net/wissen/abschlagszahlung.html

Als eindeutige Willenserklärung reicht es aus, den Button "Keine Vorkasse" anzuklicken. Wenn man dann noch bestätigt bekommt, Vorkasse "NEIN" und anschließend die Vertragsbestätigung erhält, ist die Sache wohl klar.
Was Vorkasse ist brauchen, wir hier hoffentlich nicht mehr zu diskutieren.

Aber Reclaboxler4711 hier ist von einer Fälligkeit vor Lieferbeginn keine Rede.

Wie der BF ja schreibt ist der Lieferbeginn am 1.1.13 und der Abschlag war am 2.1.13 fällig. Was ist daran vor Lieferbeginn?

Richtig lesen hilft nicht nur bei Wiki!

Was für ein Schwachsinn!
Der Abschlag am 02.01.2013 war nicht für den 01.01.2013, sondern für den ganzen Januar. Also auch für die Zeit vom 02.01.bis 31.01.2013, und das ist Vorkasse.

Nochmals auch für 9017513:

Wenn Sie nicht in der Lage sind, zu lesen, sollten Sie sich mit Äußerungen einfach zurückhalten.

Ich kopiere aus www.billigstrom.net/wissen/abschlagszahlung.html

Bei der Abschlagszahlung handelt es sich um die Teilauszahlung eines Geldbetrages, welcher dem Gläubiger zusteht. Bei den Stromkosten ist von einer Abschlagszahlung die Rede, wenn der Nutzer dem Stromversorger eine Teilleistung für die genutzten oder in Anspruch zunehmenden Energiekosten erbringt.

@kölnisch Wasser, es muss wirklich schlimm um Ihre Gehirnzellen aussehen. Nehmen Sie doch bitte die Aussagen des BF als Basis und verzichten Sie einfach darauf Nebenkriegsschauplätze über Definitionen zu eröffnen, die prinzipiell keiner in Frage stellt.

Nochmals:
Bei den Stromkosten ist von einer Abschlagszahlung die Rede, wenn der Nutzer dem Stromversorger eine Teilleistung für die genutzten oder in Anspruch zunehmenden Energiekosten erbringt.

Richtig RB 1733641 ist ein wenig desorientiert. Bei den Begriffen Abschlagzahlung, Vorkasse oder "keine Vorkasse" ist er/sie ein wenig überfordert.
Hier ein Auszug aus dem Link www.billigstrom.net/wissen/abschlagszahlung.html
"Der Versorger errechnet anhand des Verbrauchs im Vorjahr einen Durchschnittswert und erhebt eine monatliche Vorauszahlung, die auch Abschlagzahlung genannt wird. "
Hier geht es aber eben um "keine Vorauszahlung" die auch durch die Voreinstellung bei Verivox dokumentiert wurde. Also auch zum Vertragsbestandteil geworden ist (§305b Vorrang der Individualabrede).
Der Kunde wünscht also nur Verträge ohne Vorkasse, egal wie der Stromanbieter die monatlich anfallenden Raten auch nennen mag.
Und dieses sind nun mal Zahlungen im Nachhinein.
Hier nun einige Anbieter, bei denen diese Zahlungsweise üblich ist:
EWE Oldenburg, Stadtwerke Düsseldorf, RWE Münster, .
Es gibt sie also, die Anbieter, die erst nach Lieferung abrechnen.

Hallo, bei den Stromverträgen spricht man - üblicherweise - nicht von monatlicher Vorauszahlung sondern von Abschlagzahlungen. Vorkasse oder Vorauszahlungen sind Jahresbeträge, die manche Anbieter im Voraus verlangen.

An Reclabochsler- 4711-WC - Sie sind peinlich. Auf Ihr Niveau (wenn man diesen Begriff im Zusammenhang mit Ihnen überhaupt nennen kann), möchte ich mich lieber nicht begeben. Im Übrigen werde ich Ihre verbalen Attacken in Zukunft nicht mehr kommentieren.

LG

Die Abschlagszahlung ist eine Zahlung in mehreren Kaufpreisraten z. B. bei Werkverträgen, denn hier ist eine vorweggenommene Teilerfüllung, weil bereits geleistete, aber noch nicht abgerechnete Arbeiten vorausgegangen. So wird etwa in § 632a BGB vorausgesetzt, dass diesen Abschlagszahlungen ein Wertzuwachs gegenübersteht, der durch erbrachte Leistungen entstanden ist. Die Abschlagszahlung ist Gegenleistung für Leistungen des anderen Vertragspartners und nicht Vorschuss auf künftig fällig werdende Leistungen wie die Übereignung eines Kaufgegenstandes. Eine Abschlagszahlung wäre also eine Vorauszahlung, wenn sie zu Beginn eines Abrechnungsintervalls vor Leistung erfolgt.
Und so wird es auch von praktizierenden Juristen gesehen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst