Debitel hat mir meine Prepaid-Karte ohne Vorwarnung rechtswidrig gesperrt. Das restliche Guthaben beträgt € 29. -.
Seit 3 Monaten versuche ich das Guthaben ausbezahlt zu bekommen. Die geforderten Anträge, mit Ausweiskopie und Original SIM-Karte worden per Einschreiben an Debitel in Erfurt geschickt.
Auf mindestens 8 Mails hat Debitel nicht geantwortet.
Ich habe in diesen die Auszahlung des Restguthabens gefordert bzw. die Rückgabe der SIM-Karte, die ja mein Eigentum ist. Immer Stillschweigen.
So bleibt mir nichts anderes übrig als Debitel-Mobilcom wegen Unterschlagung (Guthaben) bzw. wegen Diebstahls (SIM-Karte) zu verklagen.
Also mein Rat lautet: Hände weg von Prepaidkarten von Debitel-Mobilcom!
Meine Forderung an Debitel-Mobilcom:
Auszahlung des Restguthabens und Rückgabe meines Eigentums (SIM-Karte)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Wie kommen Sie darauf das die SIM-Karte Ihr Eigentum ist
"4.2
Zur Nutzung dieser Leistungen überlässt
mobilcom
-debitel dem Kunden eine SIM-Karte, die mit
der Identifikationsnummer (PIN) und der Entsperrnum
-
mer (PUK) codiert ist. Die überlassene SIM-Karte bleibt
Eigentum der mobilcom-debitel. "
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst