04.03.2013 | 07:24 Uhr | 252 Views
Wie vielen schon vor mir, ist's bei mir jetzt auch so: Nach kurzer Vertragsphase Gaspreiserhöhung um 63,06% und Strompreiserhöhung um 103,97%!
Ich werde die Löwenzahn Energie wegen Betrug nach § 263 STGB anzeigen. Hier ist auch schon der Versuch strafbar!
Bestell-/Kundennummer: Gas-Vertrag 200000161767, Strom-Vertrag: 200000149244
Meine Forderung an Löwenzahn Energie:
0% Erhöhung!
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 109 Tagen und 23 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Betrug ist das wohl nicht. Höchsten "versuchter Betrug".
Ich würde mich so verhalten, wie das einige hier schon erfolgreich gemacht haben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich glaube das Interesse ist bei Löwenstrom gar nicht vorhanden. Mails werden nur mit Standard-Mails beantwortet und dies 1/12 (in Worten: ein Monat) später nach Anfrage!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst