Unangekündigte Arbeitspreiserhöhung

Neuss

Ich bin seit 2011 bei HitEnergie, hatte in den zwei Vertragsjahren nie Probleme gehabt, der Preis blieb stabil. Da mir keine Ankündigung auf Preiserhöhung gemacht wurden, habe ich den Vertrag nicht zum Vertragsende 1. Februar 2013 gekündigt..

Am 21. Februar 2013 habe ich meine Jahresrechnung bekommen. Dort habe ich gesehen, dass mein neuer Abschlag monatlich von 82 Euro auf 125 Euro angehoben wird. Das ist der Wahnsinn, satte 43 Euro monatlich, die mehr bezahlt werden sollen. Im weiteren Verlauf der Rechnung habe ich geshen, das der Arbeitspreis von 0,2081 KWh auf 0,3120KWh, rückwirkend ab 1. Februar 2013, erhöht wurde. Diese Preiserhöhung wurde von HitEnergie nicht angekündigt, weshalb ich am 25. Februar 2013 von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht habe. Auf Antwort warte ich immer noch. Einen Fachanwalt für Energierecht habe ich gefunden, zu dem ich gehen werde, falls die Kündigung nicht anerkannt wird, was HitEnergie laut Internetforen wohl gerne macht, da sie anderen Betroffenene geantwortet haben, das sie eine E-Mail mit der Ankündigung geschrieben hätten. Das erwarte ich bei mir auch! Eine Beschwerde an die Bundesnetzangentur und die Schlichtungsstelle-Energie habe ich auch schon geschrieben.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Annahme der Kündigung

Antwort auf die Beschwerde vom 04.03.2013
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

11.03.2013 | 08:45 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@hitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Strom- und Gaspreiserhöhung per E-Mail-Ankündigung unzulässig

Vertragsklauseln von Energieversorgern, die nicht einmal die vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen an die ohnehin vagen Preisanpassungsregeln der Strom- und Gas-Grundversorgungsverordnung (Strom- bzw. Gas-GVV) erfüllen, sind unwirksam: Strom- und Gaspreiserhöhungen, die den Kunden nur per “individueller Bekanntgabe” angekündigt werden, genügen damit nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Dies hat das Oberlandesgericht Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energiehoch3 GmbH (AZ: I-19 U 51/11) sowie die Gelsenwasser AG (AZ: I-19 U 122/11) jetzt entschieden. Die Richter ließen keine Revision zu; damit sind die Entscheidungen vom 22.11.2011 praktisch rechtskräftig.

Was die Firma HitEnergie/HitStrom hier betreibt ist rechtlich nicht gültig. Hier werden den ahnungslosen Kunden bewusst höhere Preise untergeschoben. Das ist ein Fall für das Gericht!

Mittlerweile kann ich nur vor HitEnergie abraten, hier wird den Kunden ohne deren Wissen Preiserhöhungen untergeschoben, zudem wird eindeutig nicht eine Entscheidung des OLG Hamm befolgt, welches besagt, das eine Preiserhöhung dem Kunden schriftlich per Post zugestellt werden muß!

Antwort HitEnergie:
Zu Ihrer Beschwerde vom 22.03.2013 zu Ihrem Auftrag 266984 möchten wir Ihnen nochmal mitteilen, dass wir Sie am 30.11.2012 per E-Mail an Ihre in Antrag angegebene E-Mail-Adresse xxxx@freenet.de über Ihre Preiserhöhung informiert haben.

Zu Ihrer Aussage, eine solche E-Mail nicht erhalten zu haben, möchten wir Ihnen mittteilen, dass der Zugang angenommen wird, wenn die E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser sie auch unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen konnte. Es war bei Ihnen der Fall, das die Absenderadresse noreply@hitenergie.de lautete und somit ein klarer Bezug zu der Marke Hitenergie hergestellt wurde, da Sie Hitenergie-Kunde sind. Es gab auch keine Rückmeldung, dass Ihnen diese E-Mail nicht zugestellt werden konnte.

In Folge Ihrer Aussage, dass Preiserhöhungen per E-Mail nicht gültig sind, verweisen wir unsererseits auf ein Urteil des AG Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau i. Ufr., AZ: 130 C 268/12 vom 10.09.2012 zu einem vergleichbaren Sachverhalt. Das von Ihnen zitierte Urteil des OLG Hamm ist indes nicht einschlägig und bezieht sich auf einen Grundversorger. Aus unserer Sicht stellt sich Ihr Sachverhalt wie folgt dar:
Sie haben 30.11.2012 eine E-Mail erhalten, in der eine Preiserhöhung ab dem 01.02.2013 angekündigt wurde. Laut unserem E-Mail-System haben Sie diese E-Mail insgesamt viermal geöffnet (am 30.11.2012 um 22:08 h, am 01.12.2013 um 08:59 h, 09:00 h und um 09:01 h). Darüber hinaus wurden Sie in dieser E-Mail darüber belehrt, dass Sie aufgrund dieser Preiserhöhung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht haben. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht fristgerecht wahrgenommen. Wir gingen daher davon aus, dass Sie Ihren Energievertrag dennoch beenden wollen, weshalb wir dies als reguläre Kündigung behandelt haben, so dass Ihr Energievertrag am 31.01.2014 endet.

Leider müssen wir daher an der Preiserhöhung festhalten.

Wir bedauern Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.

Ein typisches Beispiel, wie man sich auf Dauer das Geschäft kaputtmachen kann, es müssen nur erst genug Leute davon Kenntnis bekommen.
Ich habe exakt das gleiche Theater mit Hitenergie/Extraenergie. 40% Preiserhöhung, mitgeteilt mit der Jahresrechnung 6 Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes, Sonderkündigung nicht akzeptiert, angeblich habe ich im Dezember eine e-mail mit Ankündigung der Preiserhöhung bekommen, die ich aber nie gesehen habe, Abbuchung der erhöhten Abschläge trotz Entzug der Einzugsermächtigung, Lastschriftrückgabe und Überweisung der bisherigen Abschläge durch mich, Mahnung der erhöhten Beträge mit Forderung von Mahngebühren und der Rücklastschriftgebühr durch Hitenergie, Nötigung durch Drohung mit der Eintragung bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei. Diese Leute bewegen sich aus straf- und zivilrechtlicher Sicht auf äußerst dünnen Eis. Dieses Geschäftsgebaren würde einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Auf keinen Fall einschüchtern lassen. In Berlin gibt es eine Rechtanwaltskanzlei, die sich sehr gut mit dem Geschäftspraktiken dieser Leute auskennt und auch bundesweit vertritt. Einfach mal googln, www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/probleme-mit-gas-und-strom