Wenn Telekom nichts auf die Reihe kriegt

Bonn

Langsam bin ich von der Telekom total genervt. Mir wurde ein via funk Anschluß empfohlen, weil es ja viel schneller ist als mein jetziger Anschluß. Gesagt getan, ab 27.02.13 soll es in Betrieb gehen.

Tja, das witzige daran, dass der bei mir garnicht ging. Nach 4 Tagen telefonieren und diskutieren, haben die es ja auch rausgefunden. O.k machen wir vdsl, das geht, so lange schalten wir dem alten Router frei, hiess es. Was ist passiert: nichts.

Jetzt hab ich seit 09.03.13 hab ich alle Geräte nur kein Internet. Brief kam, dass ich ab 11.03 angeschloßen bin. Nichts passiert. Anrufen, wieder reden, kommt die Ansage, dass es am 21.03 gehen wird, heute ist 22.03 geht immer noch nichts. Anrufen, wieder reden: Ansage erst am 30.03 oder 15.04 oder 19.04. sie rufen mich in der nächste Stunde an und sagen mir bescheid, das war 07.03 Uhr. jetzt ist fast halb 12 und immer noch kein Anruf.

Langsam frage ich mich, warum veräppelt die Telekom die Kunden so? Ich denke schon langsam an einen Wechsel des Anbieters. Also, liebe Telekom: ich hofffe, dass sie es bis Weihnachten 2013 mir mein Internet freizuschalten, ABER DA IST JA SCHON SOWISO ZU SPÄHT, DENN ICH WERDE SCHON ARBEITSLOSS SEIN. denn ich brauche das Internet, um meine Arbeit zu machen.

Bestell-/Kundennummer: 1901552191

Meine Forderung an Telekom Deutschland:

Schnellmöglichst Freischaltung meines Internets, Kostenregulierung, da ich seit 27.02 kein Internet habe, Schadensregulierung wegen Verdienstausfall

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Noch immer keine meldung von telekom. und übrigens das ist privater anschluß

"Ich erfülle die Vertragsbedingungen"

Das tut Sie eben nicht. Denn Vertraglich ist nun mal sehr wahrscheinlich eine reine Private Nutzung vereinbart worden. Das ist der Standard bei der Mehrheit der Flatrate-Angebote. Denn die Höhe der Flatrate ist nun mal auf die Durchschnittliche Private Nutzung berechnet. Nicht auf eine Berufliche oder gar Gewerbliche Nutzung. Denn dieser Personenkreis nutzt den Vertrag erheblich intensiver, als eine Privatperson.

Deshalb ist die Forderung nach Verdienstausfall nichtig. Sogar im Gegenteil, ein Grund für die Telekom, den Vertrag möglicherweise wegen falschem Voraussetzungen, sogar sofort wieder zu kündigen.

Was anderes ist, das Sie natürlich für Ihre rein Private Nutzung ein Anrecht hat, das der Anschluss umgehend funktioniert. Hier kann Sie aber nur die Mehrkosten als Schaden geltend machen, die Sie durch anderweitige Ersatzbereitstellung der Leistung, Handy und UMTS-Stick, tatsächlich hatte. Aber, wie schon geschrieben, keinen Lohnausgleich, weil Sie den Anschluß nicht nutzen kann.

So und nun für alle die hier mit vertraglichen kommen: nach heutigen gespräch mit telekom wird mein internet am 4.04 eingeschaltet. und sie werden sehr wohl mein lohnausfall begleichen da ich nichts runterlade oder so was sondern online meine arbeit machen muß. und meine liebe herren, ob sie nie beruflich daheim internet benütz haben? sagen wir mal so 60 % der deutschen nützen privatanschluß auch beruflich. nach ihren ansichten soll der telekom mir auch mein handyvertrag kündigen da ich ihm auch beruflich benütze. so ein schwachsinn. wenn sie nichts nützliches zu sagen haben dann lassen sie es

Soviel ich weiß, macht die Telekom bei einem Vertragsabschluss für einen DSL Anschluss auch keinen Unterschied zw. privatem und beruflichem Anschluss. Somit ist es unerheblich, ob der Nutzungsausfall zu einem privatwirtschaftlichen Schaden geführt hat, denn der Neukunde kann nicht zwingend von dem Umstand ausgehen, dass der vertraglich vereinbarte Nutzungstermin auch eingehalten wird! Somit liegt die Obliegenheit der Schadensminderung beim Neukunden, z. B. durch die Nutzung anderer Zugangsmöglichkeiten, die bei Kosten von der Telekom reguliert werden könnten, und somit ist die Ankündigung einer Schadensregulierung, so er denn überhaupt eingetreten ist, hochgradige Kulanz, und eigentlich unnötig. Diese Rechtsnorm basiert auf dem Vertragsrecht des BGB, und da muss einem Vertragskunden immer eine gewisse Zeit zur Nachbesserung eingeräumt werden! Erst wenn diese Fristen verstrichen sind, kann der Vertrag annulliert werden, oder eben vom säumigen Vertragspartner ein Güteangebot unterbreitet werden, wie scheinbar geschehen.

"Soviel ich weiß, macht die Telekom bei einem Vertragsabschluss für einen DSL Anschluss auch keinen Unterschied zw. privatem und beruflichem Anschluss. "

Und warum steht dann auf der Webseite der Telekom einmal:

"Für Privatkunden" und einmal "Für Geschäftskunden"

Also muß es da doch irgendwelche Unterschiede geben.