23.03.2013 | 06:52 Uhr | 3480 Views
Für die DHL-Zustellung kann der Kunde einen Wunschnachbarn festlegen, bei dem das Paket hinterlegt werden kann. Soweit die Theorie.
Offenbar kann aber auch der Zusteller dort zugreifen und Eintragungen machen. Nach der letzten Zustellung bei mir in der 4. Etage hat der Zusteller offenbar entschieden, dass es besser ist, wenn ich einen "Wunschnachbarn" bekomme, einen Blumenladen drei Straßen weiter. Als ich beim Lieferanten nachsehe, stelle ich fest, dass ich wohl die Wahl zwischen drei Paketdiensten gehabt hätte. Ich habe gelernt: Nie wieder lasse ich das Auswahlhäkchen auf DHL stehen.Bestell-/Kundennummer: Sendung 315948169810
Meine Forderung an DHL:
Die vereinbarte Zustellung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Nachtrag: Ich habe nun über Paket.de einen echten Wunschnachbarn festgelegt und dabei festgestellt, dass es keine Identitätsprüfung gibt. Fazit - jeder kann in meinem Namen Daten anlegen und dadurch die Zustellung beeinflussen. Besonders bedenklich ist der "Wunschort" in Bezug auf möglichen geplanten Diebstahl. Ich habe zunächst eine Auskunft nach §19 BDSG verlangt, vielleicht lässt sich so der Verursacher ermitteln (Emailadresse). Ich behalte mir vor im Sinne der Rechte, die mir das BDSG gewährt zu klagen oder abzumahnen (z. B. §§ 4, 7 BDSG).
Bisher noch keine Datenschutzauskunft. Nach Ostern setze ich eine Frist, danach ist es ein Verstoß gegen §19 BDSG den ich auch anzeigen werde.
Die zweite Aufforderung mit Terminsetzung wg. §19 BDSG Auskunft an den Betroffenen ist noch nicht beantwortet.
@ReclaBoxler-5273762: es geht um einen Datenschutzverstoß mit der möglichen praktischen Auswirkung, dass ein Gewerbetreibender die Nachbarn alle in seinen Laden umlenkt.
Deutsche Post AG hat gegen §19 BDSG verstoßen, der Vorgang liegt jetzt beim LDI in NRW (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit).