Keine Beitragsrückerstattung trotz geschätzter Berechnung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ihrem Schreiben vom 05.03. aus den folgenden Gründen:

- meine Beiträge sollten seit BEGINN meiner Mitgliedschaft (Nov. 2012) herunter gesetzt werden, nicht erst seit dem 01. März 2013

- sie haben mein Einkommen geschätzt (!) und danach ihre Berechnungen gemacht

- die Steuererklärung 2011 war nicht fertig gestellt zu dem Zeitpunkt, deswegen war es mir auch nicht möglich, ihnen diesen vorzulegen

Ich beantrage eine erneute Prüfung dieses Umstandes und eine Erstattung der überschüssigen Beiträge!

Wie kann es denn in einem Rechtsstaat möglich sein, Beiträge, die dem Beitragszahler zustehen, nicht zurück zu erhalten (siehe Finanzamt), doch dafür fehlende sofortig einzuforden? Ich bin nicht der erste und einzige Fall, wie ich mich schon erkundigt habe!

Meine Forderung an Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See:

Erstattung überschüssiger Beiträge

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 83 Tagen und 22 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Mein Einkommen geht von sehr gering bis sehr hoch. Ich verlange einfach nur fairness.
Die Privat kasse ist so flexibel, komisch. abgesehen davon lässt die Beratung beim erstantrag zu wünschen übrig.
Danke für ihre mutmassung und beurteilung. Doch danach habe ich nicht gefragt!