Am 16.11.2011 ging meine Photovoltaikanlage in Betrieb. Der Eintarifzähler Nr.: 1020090002061472 wurde ausgebaut und ein Mehrtarifzähler Nr.: 1020110003055171 für Stromeinspeisung und Stromverbrauch wurde eingebaut. Die monatliche Abschlagszahlung an die E.ON Vertrieb GmbH wurde nach der letzten Abbuchung vom 31.01.2012 Energieversorger seitig eingestellt.
Anfang Oktober 2012 erhielt ich eine Rechnung der E.ON Vertrieb GmbH mit einer Nachzahlungsforderung und der Höhe der neuen Abschlagszahlungen. Doch bei der Zählerstandsaufschlüsselung musste ich feststellen, dass ich plötzlich einen Doppeltarif (HT + NT) besitze. Ich besitze seit mehreren Jahren den Einheitstarif und ein Tarifwechsel wurde nicht beantragt. Bei einer genaueren Analyse der Rechnung entdeckte ich, dass mein verbrauchter Strom im preislich höheren HT berechnet wurde und meinen von der Photovoltaikanlage eingespeisten Strom muss ich als verbrauchten Strom im NT bezahlen.
Ein sofortiges Telefonat mit der Hotline brachte langsam Licht ins Dunkel. Bei „E. ON Photovoltaik“ ist mein neuer Zähler als Einspeisezähler registriert, was richtig ist und ich deshalb noch nie Probleme hatte. Bei der E.ON Vertrieb GmbH ist der neue Zähler als reiner Verbraucherzähler im Mehrtarif registriert, was falsch ist, denn ich speise ja Strom ins Netz ein und besitze den Einheitstarif. Der freundliche Herr am Telefon versprach mir, dass der Fehler bei der nächsten Rechnung, die mir Ende Januar 2013 zugesendet wird, korrigiert ist. Auch bei einem Anruf im Dezember wurde mir eine Korrektur zugesichert. Als ich dann im Februar noch keine Rechnung erhalten habe, verfasste ich eine Email und sendete diese am 05.03.2013 an betreuung@eon.de. Diese Mail blieb unbeantwortet.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282015376167
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Rücküberweisung oder Verrechnung des zu Unrecht in Rechnung gestellten Betrages und richtige Verrechnung des verbrauchten Stroms
Antwort auf die Beschwerde vom 15.04.2013
Lieber Herr Bortenschläger,
bitte entschuldigen Sie, dass die versprochene Korrektur Ihrer Daten so viel Zeit in Anspruch genommen hat.
Wir verstehen, dass Sie darüber verärgert sind!
Umso mehr freuen wir uns, dass die Korrekturrechnung jetzt auf dem Weg zu Ihnen ist.
Wir hoffen, Sie sind mit unserer Kulanzlösung einverstanden und dass wir die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne lösen konnten. Danke für Ihre Geduld, die Sie uns trotz allem entgegengebracht haben.
Vielleicht können wir Sie zukünftig wieder von unserer Kundenorientierung überzeugen.
Viele Grüße
Ihr. E.ON Vertrieb
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die Beschwerde ist immer noch nicht gelöst. Sollte sich die E.ON Vertrieb GmbH in den nächsten 14 Tagen zu dem Vorfall nicht äußern, wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Ende Mai kam E.ON telefonisch auf mich zu. In diesem Telefonat wurden mir alle Einzelheiten zu diesem Problem erläutert. Anderthalb Wochen später erhielt ich die korrigierte Rechnung. Das Problem ist somit gelöst.
Die Beschwerde ist endlich gelöst.