Keine Mahnung, dafür direkt Inkasso

Köln

Mitte Dezember habe ich für mich und meine Familie eine Reise gebucht, die im Januar stattfinden sollte. Wir sind davon ausgegangen, dass das Geld wie bei unseren Freunden auch per Lastschrift abgebucht wird und haben auch nicht weiter geguckt.

Ende März kam ein Brief vom Inkassobüro, wir sollten nun anstatt den 168 Euro, 222 Euro überweisen. Da traf uns der Schlag, denn wir dachten, die Reise sei schon längst bezahlt. Und wo waren die Mahnungen?

Kurz und Gut bei der Firma Its, die zur Rewe Touristik gehört, angerufen. Unfreundliche Dame konnte uns keine Auskunft geben, weil der Auftrag schon beim Inkasso liegt. Nach einigen Nachfragen wann und wo die Mahnungen wären, denn dann spätestens hätten wir sofort bezahlt, wollte die Dame das Gespräch beenden und hat aufgelegt. Wieder angerufen, als sie erfuhr, wer dran war, hat sie wieder aufgelegt.

Dann haben wir bei der Rewe Touristik Zentrale angerufen, da bei Its der Kundenservice miserabel ist. Dort haben wir mit Herrn G. aus der Rechnungsabteilung gesprochen, mit dem wir uns darauf geeinigt haben, die Reisekosten sofort zu überweisen und die Ansprüche vom Inkasso wären hinfällig. Er teilte uns mit, wann die Mahnungen verschickt worden sind, doch leider hat uns keine erreicht!

Daraufhin haben wir natürlich direkt überwiesen. Zwei Wochen später kam das Erinnerungsschreiben vom Inkassobüro mit der Drohung, die Forderung gerichtlich durchzusetzten. Das Geld war zu dem Zeitpunkt schon längst auf dem Konto von Rewe Touristik.

Daraufhin Inkasso Büro und Its angeschrieben, Its hat heute geantwortet, ist aber nicht auf meine Frage eingegangen, sondern teilten mir mit, dass ich die Inkassokosten noch überweisen muss.

Auf meine Fragen kann dieser miserable Kundenservice nicht eingehen und fordert weiter den Betrag vom Inkasso Unternehmen. Die Firma möge sich bitte mit ihrem Mitarbeiter in Verbindung setzten und das klären.

Meine Forderung an REWE Touristik Gesellschaft:

Einstellen der Forderung des Betrages für das Inkasso Unternehmen

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

@KOF: Statt ihrer Aussage, sollte man vielleicht was helfendes von sich geben. Wie z. B.: LG Berlin 4. ZivilkammerEntscheidungsdatum: 08.02.2012Aktenzeichen: 4 O 452/11Dokumenttyp: VersäumnisurteilVerzugsschadensersatz: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bei Einschaltung eines Inkassounternehmens durch einen geschäftserfahrenen Leasing-FinanziererLeitsatzEine Gläubigerin mit hinreichender Geschäftserfahrung (hier: Leasing-Finanzierer) verstößt gegen ihre Schadenminderungspflicht, wenn sie durch Einschaltung eines Inkassounternehmens weitere Kosten verursacht.AG Bremen, Urteil vom 30.08.2012, 9 C 173/12:Der Beklagte schuldet keine Inkassokosten in Höhe von 45,00 €. Die Klägerin ist ein geschäftserfahrenes Großunternehmen, dass zur vorgerichtlicher Anmahnung ihrer Vergütungsforderungen keiner externen Hilfe bedarf (Woitkewitsch, MDR 2012, 500 mit Hinweisen auf die divergierende Rechtsprechung). Da die Klägerin zur konkreten Tätigkeit des Inkassodienstes und zu dessen Abrechnung/Vergütung nicht substantiiert vortrug, war die Berufung nicht zuzulassen. Dass die geltend gemachten Gebühren vollkommen überhöht sind, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass eine gegebenenfalls erstattungsfähige 0,65er Geschäftsgebühr bei einem Streitwert bis 300,00 € - inkl. Auslagen und MWSt - lediglich 23,21 € beträgt (vgl. Palandt, 71. A., § 286, Rn. 46). Kontoführungsgebühren sind - auch mangels näheren Vortrags - ebenso wenig wie Auskunftskosten erstattungsfähig (Woitkewitsch, a. a.O.). Wegen einer erheblichen Zuvielforderung sind auch die Kosten für wenigstens 2 Mahnschreiben in Höhe von 5,00 € nicht geschuldet. Aus diesem Grunde und mangels Hinweises nach § 286 III BGB sind lediglich Prozesszinsen nach § 291 BGB zu erstatten.In Höhe von 25,00 € ist die Klage bereits unschlüssig. Es wird nicht ausgeführt, weshalb der Klägerin eine Hauptforderung in Höhe von 185,34 € zustehen soll. Die Rechnungen vom 31.03.2011, 02.05.2011, 31.05.2011 und 01.07.2011 belaufen sich insgesamt auf einen Zahlungsbetrag von lediglich 160,34 €. Die geltend gemachten Kosten des vorangegangenen Mahnverfahrens (25,00 €) unterfallen der Kostenentscheidung und sind im Kostenfestsetzungsverfahren anzusetzen. Diese Kosten können aufgrund des Risikos der zweifachen Geltendmachung und mangels Rechtsschutzbedürfnis als Hauptforderung nicht eingeklagt werden.

Für mich geht um die fehlende Mahnung, egal was die Reise kostete oder bezahlt war, so steht in Gesetzt, zuerst Errinerung, Abmahnung ein Paar mal und dann Inkasso. Ich lese ein Paar Sachen da und ich wünsche mir daß solche Leute auch mal davon betroffen zu werden dann lachen die nicht mehr. WULLF hatte 500.000 Euro betrogen und mit einer Geldstraffe in Höhe von 50.000 Euro kann er Straffrei sein und hier so viel Krach um nichts, mehr Rauch als Feuer. . Irgendwann werden ich bestraft für Taten die in Zukunft passieren., oder?

@ BF: so steht in Gesetzt! Leider steht es nicht so im Gesetz. Gut geführte Unternehmen verschicken ein ERINNERUNGSSCHREIBEN. Eine Mahnung braucht keiner zu schreiben. Man kann sofort das gerichtliche Mahnverfahren (ein gelber Briefumschlag) einleiten. Genauso haben viele die Anssicht das ein Vertrag der fristgerecht gekündigt wurde, durch ein Bestätigungsschreiben bestätigt werden muß. NEIN, wichtig ist nur das es fristgerecht geschah. Nur sollte die Kündigung per eingeschriebenen Brief geschen, damit man einen Nachweis hat. Und zum Thema das andere auch mal von so einer Sache betroffen werden sollten, Hallo wer hat nach HILFE gerufen? Also locker bleiben, ein leeres Blatt Papier hat mehr Wert als ein Schreiben von einemIK Unternehmen. Erst wenn das Schreiben mit dem gelben Umschlag kommt muß und sollte man handeln.