Vor einer Woche fiel unser gut drei Jahre alter Bosch-Geschirrspüler mit einer Fehlermeldung aus, die darauf hinwies, dass die Umwälzpumpe defekt oder gestört sei.
Der herbeigerufene Bosch-Werkskundendienst fand keine Fremdkörper in der Pumpe vor, so dass er telefonisch bei Bosch bezüglich einer Kulanzregelung nachfragte. Leider wurde eine Kulante Regulierung Ihrerseits abgelehnt und wir haben die entstandenen Kosten selbst zu tragen (299,- Euro).
Wie kann es sein, dass ein Gerät für rund 650,- Euro Neupreis von einem renommierten deutschen Herstelller eine solch dreiste Sollbruchstelle aufweist, dass es bei eher unterdurchschnittlicher Benutzung in einem 3-Personen-Haushalt (wir benutzen das Gerät ca. alle 3-4 Tage) bereits nach drei Jahren fast zur Hälfte des Anschaffungspreises repariert werden muss? Ein No-Name-Produkt hätte es dann sicherlich auch getan.
Bestell-/Kundennummer: RG-Nr. EL201168
Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte:
Übernahme der Reparaturkosten
Antwort auf die Beschwerde vom 09.04.2013
Sehr geehrter Herr Brocks,
wir bedauern, dass Sie durch den Ausfall Ihrer Geschirrspülmaschine verärgert waren und die Bearbeitung Ihrer Reklamation nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit erfolgte.
Gerne haben wir uns Ihrem Anliegen persönlich angenommen und würden uns freuen, wenn unsere Zusage Ihren Vorstellungen entspricht.
Für die Zukunft stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne kompetent zur Seite. Bitte zögern Sie nicht, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst