Seit 2009 bin ich Kundin von E.on edis. Ich beziehe dort Erdgas. Im Oktober 2011 wurde der Gaszähler ausgetauscht. Im Januar erhalte ich die Schlussrechnung. Erst im Oktober 2012 realisiere ich, dass keine Abschlagszahlungen von meinem Konto abgebucht wurden. Nach mehreren Telefonaten mit E.on stellt sich heraus, dass beim Zählerwechsel fälschlicherweise mein Auszug gemeldet wurde. Im November 2012 wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass der Netzbetreiber den Auszug bestätigt hat. Wenn ich weiterhin mein Gas von E.on erhalten möchte, solle ich mich an E.on Bayern wenden. Ich habe mich daraufhin an die NBB Netzgesellschaft gewandt. Diese bestätigte den Zählerwechsel schriftlich im November 2012. Die Auszugsmeldung habe sie von E.on edis erhalten. Rückwirkend zum Oktober 2011 wurde ich nun beim Grundversorger GASAG angemeldet. Die Post von der GASAG kam im selben Monat. Die Vertragskonditionen waren deutlich ungünstiger als die Konditionen aus meinem alten Vertrag.
Ich habe im Dezember 2012 eine Anwältin eingeschaltet. Diese hat sich mit einem Schreiben an E.on gewandt. Darin hat sie deutlich gemacht, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde, daher weiterhin Bestand habe. Sie bittet um Klärung mit der Netzgesellschaft. Weiterhin versandte sie Schreiben an die Netzgesellschaft und GASAG mit der jeweiligen Sachverhaltsschilderung.
Noch im Dezember 2012 antwortete E.on. Eine Fortführung des Vertrages sei nicht möglich. Ich solle mich an die Netzgesellschaft oder die GASAG zur Klärung wenden. Die erste Mahnung von der GASAG kam im Januar 2013.
Im Januar schrieb meine Anwältin an E.on und sendete das Schreiben der Netzgesellschaft mit, aus dem hervor geht, dass die Auszugsmeldung von E.on kam. Sie beharrte auf die Aktivierung meines Vertrages.
Im selbem Monat antwortete E.on. Man habe sich mit NBB verständigt, die Abmeldung sei storniert worden. Man bat um die Übermittlung eines aktuellen Zählerstandes, um eine Jahresabrechnung erstellen zu können. Noch im Januar teilte meine Anwältin den Zählerstand mit.
Im Januar kam Post von der GASAG. Darin wurde mitgeteilt, dass E.on noch keine Anfrage bei der NBB wg. eines Lieferantenwechsel gestellt habe. Demzufolge der Vertrag bei der GASAG Bestand habe.
Anfang Februar wandte sich daraufhin meine Anwältin erneut an E.on und bat um weitere Veranlassung. Ebenfalls Anfang Februar bat die Anwältin auch die NBB um Zustimmung zur Rückabwicklung.
Mitte Februar meldet sich E.on und bittet noch um etwas Geduld. Anfang März kommt teilt E.on in einem Schreiben mit, dass die NBB einer rückwirkenden Belieferung durch E.on nicht zustimmen würde. Am folgenden Tag schreibt die NBB, dass sie die Anfrage von E.on abgelehnt habe, da diese nicht zeitnah vorgenommen worden sei. Eine fristgerechte Netzanmeldung durch E.on würde ebenfalls nicht vorliegen.
Noch im selben Monat schrieb meine Anwältin an E.on mit der Forderung den Vertrag wieder zu beleben und mir die finanziellen Nachteile zu erstatten. Im Antwortschreiben von E.on wurde die Forderung abgelehnt. Für die fehlerhafte Abmeldung sei E.on nicht verantwortlich. Außerdem hätte ich als Kunde sofort erkennen können, dass es sich um eine Schlussrechnung handelte und dies viel früher melden müssen.
Mit Schreiben vom 05.04.2013 hat die Anwältin schließlich mit Klage gedroht.
Grob geschätzt hat mich der Verbrauch in den acht Monaten zwischen Abrechnung 10/2011 und 06/2012 ca 300,- € mehr gekostet als GASAG Kunde. Mit jedem weiterem Monat, den dieser Zustand andauert, erhöht sich die Differenz. In keinem einzigen Schreiben von E.on kamen die Worte Entschuldigung oder Bedauern vor. Unterzeichnet waren sie von den Damen Ahlgrimm und Jahn. Seit Monaten versuchen diverse Beteiligte von den verschiedensten Firmen einen kleinen Meldefehler zu korrigieren, doch Dank der Ignoranz der E.on Mitarbeiter scheint dies ein aussichtsloses Unterfangen zu sein.
Bestell-/Kundennummer: 242039173764
Meine Forderung an E.on edis:
Aktivierung des fälschlicherweise abgemeldeten o. g. Vertrages
Antwort auf die Beschwerde vom 09.04.2013
Guten Tag Frau Henke,
wir bitten die Verzögerung bei der Klärung der Angelegenheit zu entschuldigen. Aufgrund eines Fehlers wurde Ihr Vertrag bei uns beendet. Wie zwischenzeitlich mit Ihrer Anwältin besprochen, können wir den Vertrag leider nicht mehr reaktivieren. Als Ausgleich für unsere Versäumnisse übernehmen wir die Mehrkosten bei Ihrem neuen Lieferanten. Sobald Ihnen die entsprechende Rechnung vorliegt, übersenden Sie uns bitte eine Kopie für unsere Unterlagen und wir werden den Differenzbetrag umgehend auszahlen.
Wir hoffen, dass danach die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist.
Beste Grüße,
Ihr E.ON Vertrieb
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst