Kürzlich erhielt ich von Stromio eine Mahnung über einen Betrag von 15,-- Euro mit einer sehr kurzen Fristsetzung zur Zahlung.
Da der Mahnung keine Rechnung bei lag, wandte ich mich mehrfach per Mail an den Kundenservice und bat um Klärung - selbstverständlich wies ich darauf hin, dass ich ohne Begründung natürlich nicht zahlen würde.Trotz wiederholter Nachfrage erhielt ich keine Antwort; die Fristsetzung zur Zahlung des Betrages verstrich, darauf wies ich nochmals per Mail hin.
Nun flatterte mir erneut eine Mahnung ins Haus; einen Tag später kam per Mail eine Antwort des Kundenservice, der auf eine Preis- und damit verbundene Abschlagserhöhung hinwies.
Mein Vertrag ist bereits gekündigt (und bestätigt), die Schlussrechnung steht noch aus.
Einen erhöhten Abschlag werde ich nicht zahlen, eventuelle Differenzen können gerne mit der Schlussrechnung verrechnet werden.
Bestell-/Kundennummer: 000121767612
Meine Forderung an Stromio:
Ich erwarte eine schlüssige und zügige Antwort auf meine Anfragen und natürlich eine Schlussabrechnung.
Antwort auf die Beschwerde vom 08.04.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
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Nach wie vor liegt keine Schlussabrechnung vor; Stromio ignoriert die Beschwerde.
Wir Kunden werden immer diejenigen sein, denen man eine Preiserhöhung unterjubeln kann, selbst wenn wir bei Vertragsabschluss eine einjährige Preisgarantie vereinbart haben. Auf diese E-Mail an Stromio vom 24.11.2012> Sehr geehrte Damen und Herren>> ich habe heute die E-Mail mit der *Aktuelle Informationen zu meinem Stromliefervertrag (Bestellnummer: xxx Vertragskonto: xxx) erhalten, > in welcher Sie eine Preiserhöhung für Jan2013 ankündigen. >> Wie auf der nachfolgenden Übersicht bestätigt, hatte ich bei Vertragsabschluß eine einjährige Preisgarantie mit Ihrem Unternehmen vereinbart. >> Ich bitte um eine Mitteilung, wieso Sie sich nicht an die Vereinbarung halten. >> Hochachtungsvoll xxxerhielt ich folgende Antwort und hatte daraufhin den Dauerauftrag wie gefordert erhöht. Nach meinen schlechten Erfahrungen, die ich in der Vergangenheit mit den Stromanbietern FLEXSTROM sowie mit PrioStrom gemacht habe, (auch da hatte ich vergeblich versucht mich zu wehren, aber mußte mich schließlich damit abfinden, dass ich keinen Bonus erhielt. http://de.reclabox.com/beschwerde/40875-prio-services-neus-guthabenerstattungTrotz aller Beschwerden können wir auch hier nichts erreichen. ----- Original Message -----From: kundenservice@stromio. deTo: xxxSent: Tuesday, November 27, 2012 9:06 PMSubject: Allgemeine Anfrage - Vertragskonto: xxx Vorgangsnummer: xxxSehr geehrte Frau xxxxvielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.11.2012. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass Sie am 05.07.2012 sich ein eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten gesichert haben. Bei der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz), der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Umlage) und der StromNEV-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung-Umlage) handelt es sich um sogenannte hoheitliche Belastungen, deren Höhe in Ihrem Strompreis jeweils fest eingestellt ist. Die Belastungen aus den Umlagen kommen nicht uns als Stromanbieter zu Gute, sondern werden in einem Umlageverfahren an die Produzenten erneuerbarer Energie, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bzw. zum Ausgleich individueller Netzentgelte vergütet. Leider können wir daher zu unserem Bedauern nicht darauf verzichten, den Anstieg der hoheitlich veranlassten Belastung in unveränderter Form an Sie als Stromkunde weiterzureichen. Ihr Vorteil: Jede Senkung oder Abschaffung dieser Bestandteile in der Zukunft führt automatisch auch zu einer Senkung Ihres Strompreises. Die aktuelle Höhe dieser Preisbestandteile können Sie beispielsweise über http://www.eeg-kwk.net/ in Erfahrung bringen. Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechtes mit Ankündigungsfrist ist in diesem Fall nicht notwendig, da gesetzliche Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen unabhängig davon weiterberechnet werden können. Vergleichen Sie dazu zum Beispiel eine mögliche Veränderung der Mehrwertsteuer. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir hierzu besonders deutlich und transparent gestaltet. Die jeweils aktuelle Version können Sie unter http://www.stromio.de/agb einsehen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Sorry, ich hatte Absätze in meinem Beitrag, die nach einer Korrektur alle verschwunden sind. :-(
Die Verrechnung der Abschlagserhöhung mit der Schlussabrechnung wurde mir durch Stromio mittlerweile zugesagt.
Eine Schlussabrechnung habe ich noch nicht erhalten.
Der Fall ist erst dann gelöst, wenn eine korrekte Schlussrechnung erstellt wurde.
Ich bin seit dem 1. Mai 2013 bei einem neuen Anbieter. Eine Abrechnung von der Stromio GmbH habe ich bisher nicht erhalten.
Die Schlussrechnung habe ich gestern erhalten.
Ein weiterer Spaß von Stromio: Sie bitte um Mitteilung meiner Bankverbindung zur Auszahlung des Guthabens - die Bankverbindung liegt der Firma selbstverständlich vor, da sie eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlung hatten.
Die Bankverbindung werde ich nun schriftlich mitteilen und erwarte die Auszahlung bis zum 14. Juni.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.
Sorry an Stromio: Meine Bankverbindung lag nicht vor!
Schlussrechnung und Gutschrift habe ich erhalten - der schlechte Eindruck bleibt.