Kündigung "falsch" verstanden - Kontopflegegebühr berechnet

Büdelsdorf

Beim Klarmobil besaß ich einen im Internet abgeschlossenen Vertrag zum Surfen via Stick.

Am 16.07.2012 habe ich mit folgendem Text gekündigt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.07.2012 meinen Internetvertrag.

Adressangabe XXX

Rufnummer XXX

Kundennummer XXX

Um
Bestätigung der Kündigung wird gebeten. Gerne auch per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
XXX"

Eine Bestätigung der Kündigung erhielt ich nicht, lediglich eine Eingangsbestätigung des Schreibens an sich. Die Abbuchung der monatlichen Raten wurde jedoch eingestellt. Somit ging ich davon aus, dass die Kündigung angenommen wurde.

Nun berechnet Klarmobil eine Kontopflegegebühr mit der Begründung, dass ich lediglich ein "Flatrate" oder "Datenflatrate" gekündigt hätte.

Per E-Mail hat ein geduldiger und höflicher Mitarbeiter mehrfach mit mir hin- und hergemailt, jedoch kann er mir nicht erklären, wie Klarmobil aufgrund meines Kündigungstextes annehmen konnte, dass ich lediglich eine "Flatrate / Datenflatrate" kündigen wolle. Er verweist lediglich auf ein Schreiben, in welchem mir Klarmobil die Kündigung dieser "Flatrate / Datenflatrate" bestätigt. Leider liegt mir dieses Schreiben nicht vor.

Ich habe eine ganz andere Vermutung: Klarmobil versteht Kündigungen absichtlich falsch. So kann das Unternehmen durch Kontopflegegebühren (es ist zwar nur 1€ pro Monat) eine beachtliche Mehreinnahme verbuchen.

Meine Forderung an klarmobil:

Rückbuchung der Kontopflegegebühr

Antwort auf die Beschwerde vom 22.04.2013
klarmobil GmbH

Abteilung: Kundenservice

23.04.2013 | 05:58 Uhr

Hallo "ReclaBoxler",

gern würden wir den Vorgang gemeinsam mit dem Kundenservice klären. Vielleicht mögen Sie uns eine Mail mit dem Sachverhalt und Ihren pers. Angaben, inkl. Mobilnummer, schicken. Diese bitte dann an forum@klarmobil.de. Wir würden dann den Vorgang nochmals prüfen lassen.

Vielen Dank und viele Grüsse

L. Frehe

Ihr klarmobil.de Team

bewerten sie die antwort von klarmobil GmbH

Kontopflegegebühren sind nicht erlaubt, gibts auch Urteile hiertzu

http://www.teltarif.de/handy-prepaid-nichtnutzung-gebuehren-administrationsgebuehr-urteil/news/47481.html

Meine Kündigung sei auf zwei Arten zu deuten gewesen. Bekäme die Kontopflegegebühr zurückerstattet. Noch ist das Geld allerdings noch nicht da.