Ich habe meinen Vertrag bei Stromio zum Laufzeitende (08.06.2013) am 12.04.2013 gekündigt.
Diese Kündigung wurde per E-Mail von heute (18.04.2013, 00:53 Uhr) abgelehnt, mit einem Hinweis auf eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Am 31.05.2012 habe ich eine Auftragsbestätigung von Stromio samt deren AGB bekommen (die erste Mail, die ich von Stromio bekommen habe). Ich zitiere: "Bei Nichtbestehen einer Sonderregelung verlängert sich der betreffende Vertrag jeweils um diejenige Vertragslaufzeit, für die er ursprünglich geschlossen worden ist, sofern er nicht 6 Wochen vor Ablauf in Schriftform vom Lieferanten oder vom Kunden gekündigt wird."
In dieser Mail war nicht von einer Sonderregelung die Rede. Somit bin ich von Anfang an ganz klar von der Sechs-Wochen-Frist ausgegangen und wollte nun fristgerecht kündigen.
Meine Forderung an Stromio:
Einhalten der in den AGB vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Wochen und Aufhebung des Vertrages zum 08.06.2013.
Antwort auf die Beschwerde vom 18.04.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 5
Scheinbar haben Sie eine Sonderregelung getroffen. Haben Sie mal in Ihrem ersten Brief, welchen Sie von Stromio bekommen haben, nach der Kündigungsfrist geschaut? Vielleicht steht da ja "3 Monate". Ich zum Beispiel hatte auch einen Grünwelt Vetrag (gehört zu Stromio) mit drei monatiger Kündigungsfrist und das wurde mir zu Beginn in meiner Vertragsbestätigung so auch mitgeteilt.
Ich habe genau den glaichen Fall und bin garantiert nicht der letzte der hier nachschaut.
Ich bitte den Ersteller das Datum mit dem Stand (ganz am Ende angegeben) der AGB hier zu posten und die Kündigungsfrist anzugeben. Für mich ist das ganz klar eine Täuschung und gottseidank haben wir hier in Deutschland als Verbraucher eine komfortable Rechtslage.
Zu meiner Zufriedenheit gelöst worden, allerdings laut Stromio nur aus "Kulanz" - ich betrachte diese irreführenden Laufzeitangaben trotz der Lösung kritisch!
Ja, mir haben Sie nun auch eine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen angeboten. Dennoch eine dreiste Methode, pfui.
Die Kündigungsfrist für den laufenden Vertrag wird in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Gleichsam ist diese zum Zeitpunkt der Bestellung in den AGB fixiert.
Abhilfe verschafft ein Blick in die eigene Vertragsbestätigung oder beim Kundenservice die AGB vom Zeitpunkt der Bestellung schriftlich anfordern.