Ja ja, da denkt man, weil man in der Nähne seinen Wohnsitz hat.
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Auszug aus E-Mail-Verkehr mit Firma multi-LOG:
Leider können wir trotz nochmaliger Rücksprache mit unserem Zentrallagerpartner für diesen Artikel keinen verbindlichen Liefertermin für die Auslieferung nennen und bieten Ihnen deshalb an den Auftrag zu stornieren. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten einer Ersatzbeschaffung desselben Artikels bei einem Wettbewerbes bis zu 100% über unserem Verkaufspreis.
Die Erstattung des Kaufpreises zu Ihren Gunsten haben wir bereits ausgeführt. Sollten Sie den Alternativkauf ausführen wollen teilen Sie uns einfach nach Erhalt der Ware den Differenzpreis mit, damit wir diesen ebenfalls an Sie erstatten können.
Für die eingetretene Verzögerung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr multi-LOG Kundenservice
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Auf die Rückerstattung warte ich immer noch. -> Einforderung per Mahnbescheid.
Bestell-/Kundennummer: 369-015
Meine Forderung an multi-LOG:
113 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Bis dato keine Reaktion. Wie aus dem Forum zu entnehmen ist, gibt es scheinbar keine Möglichkeit, mehr an die 'Vorabüberweiung' ranzukommen.