Stromio will meine fristgerecht eingegangene Kündigung zum 30.06.13 nicht anerkennen. Lt. AGB ist eine sechswöchige Frist in §20 Abs. 1 benannt.
Stromio behauptet, dass es sich um 3-Monate Kündigungsfrist handele, und wolle deshalb die Kündigung erst zum 30. Juni 2014(!) anerkennen.
Bestell-/Kundennummer: 11136487
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennung der fristgerecht eingereichten Kündigung zum 30.06.2013
Antwort auf die Beschwerde vom 30.04.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 3
Leider habe ich noch keinerlei Rückmeldungen zur Beschwerde von stromio erhalten.
Mittlerweile habe ich den Fall ebenfalls an die Schlichtungsstelle Energie weitergeleitet.
Eine erneute Nachfrage bei stromio Ihrerseits könnte helfen.
Es liegen keine einzelvertraglichen Regelungen vor. Auch auf dem Anmeldeformular v. 17. 02.2012 wurden keine gesonderten Kündigungsfristen benannt.
Die Kündigungsfrist von 6 Wochen wurde zwar nicht bestätigt.
Aufgrund einer Strompreiserhöhung habe ich jedoch von meinem fristlosen Kündigungsrecht zum 30.06.13 Gebrauch machen können.
Dadurch ist die Beschwerde durch einen anderen Weg als gelöst zu betrachten.