Nach Errichtung meiner Solaranlage im März 2012 habe ich mein Stromverbrauch drastisch gesenkt.
Mehrere Mitteilungen über den geringeren Stromverbrauch und Reduzierung der Abschlagshöhe blieben von ExtraEnergie GmbH, HitEnergie unbeantwortet. Daraufhin kündigte ich den Vertrag und verringerte die Abschlagssumme auf den tatsächlichen Verbrauch. Beides wurde nicht akzeptiert.
Aus diesem Grunde entsprechen die Abschlagszahlungen nicht der Billigkeit gemäß § 315 BGB. Denn auch die Höhe der Abschlagzahlungen ist eine einseitige Preisfestsetzung von Extraenergie, die zwar berechtigt sein mag, aber genau deshalb der Billigkeit entsprechen muss.
Nach Eingang diverser Mahnungen und jetzt eines Inkasso – Mahnbescheid erfolgt eine Beschwerde bei RecalBox.
Bestell-/Kundennummer: Vertrag 00628212
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Anpassung Abschlagszahlung an tatsächlichen Verbrauch
Antwort auf die Beschwerde vom 09.05.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Warum versuchst du nicht mit Emil Strom? In Internet findest du die Details.
Ich habe vorher 27 Euro in Monat Strom bei Stadtwerke und jetzt bei Emil Strom nur 19 bei gleicher Verbrauch.
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.