Ich habe im Januar 2012 zu Stromio Classic gewechselt (20,79 ct/kWh + 56,80 € Grundpreis).
Im Januar 2013 wurde folgende Anpassung vorgenommen:
29,08 ct/kWh Arbeitspreis + 70,42 € Grundpreis. Das ist im Arbeitspreis eine Preiserhöhung um 40 %! Als ich dann bei Verivox einen neuen Anbieter suchte (ohne Berücksichtigung von Wechselboni und Einmalzahlungen) erschien Stromio erneut als einer der günstigsten Anbieter mit 22,90 ct/kWh + 68,-- € Grundpreis.
Hier werden also meiner Meinung mit "versteckten" Boni im ersten Jahr Kunden gelockt und dann an sündhaft teure Tarife gebunden. Ich möchte in Frage stellen, ob eine derartige Preiserhöhung rechtlich überhaupt zulässig ist. Einen ähnlichen Kommentar hat auch Herr Becker bereits eingestellt.
Ich habe dann aus offensichtlichen Gründen einen anderen Anbieter beauftragt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ich bekam auch eine Kündigungsbestätigung. Was ich dabei nicht bemerkte, war, dass die Kündigung erst ab Februar 2014 galt.
Stromio redet sich damit raus, dass die Lechwerke nicht den richtigen Termin für die außerordentliche Kündigung angegeben hätten, so dass nun lediglich eine "ordentliche" Kündigung möglich war. Da ich eine dreimonatige ordentliche Kündigungsfrist habe, ist also der nächste ordentliche Kündigungstermin erst in einem Jahr. Das ist zwar juristisch wohl unangreifbar, jedoch aus Kundenperspektive nicht nachvollziehbar.
Als mir dieser Sachverhalt erkennbar wurde (bei Zusendung der neuen Abschlagswerte), blieb man bei Stromio hart und bot mir keine unterjährige Kündigung oder Anpassung der Tarife auf den auf der Internetseite beworbenen Tarif an.
Wirklich sehr enttäuschend. Ich hätte mir hier mehr Kundenservice und Transparenz über die tatsächliche Preisstruktur gewünscht.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 121703815
Meine Forderung an Stromio:
Gewährung der im Internet veröffentlichten Tarife oder kurzfristiges Kündigungsrecht
Antwort auf die Beschwerde vom 10.05.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 4
Ich habe ja innerhalb der gebotenen Zeit über einen anderen Anbieter den Vertrag kündigen lassen. Was ich nicht wusste, ist dass das Sonderkündigungsrecht - im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung - nicht durch einen anderen Anbieter ausgeübt werden kann, sondern immer separat durch den Kunden direkt gekündigt werden muss.
Möglicherweise haben Sie auf dem Rechtsweg ein Chance wegen "überraschender Klausel". Das sollte aber ein Anwalt bestätigen.
Stromio hat den Fall zufriedenstellend und unbürokratisch gelöst.
Beschwerde wurde zu meiner Zufriedenheit gelöst.